IT für Externe / Gäste

Hrzaccount grteaser

MitarbeiterInnen der Universität, die über eine Personalnummer der Goethe-Universität verfügen gelten als interne MitarbeiterIn und erhalten automatisch eine Goethe-Cardplus und einen HRZ-Account. Allen anderen, an der Universität tätigen Personen, kann nur nach persönlichem Ermessen authentifizierter AntragsstellerInnen eine eingeschränkte Version der Goethe-Card und ein befristeter HRZ-Account gewährt werden. Authentifizierte AntragsstellerInnen sind KostenstellenträgerInnen und deren Delegierte, die über das Controlling authentifiziert wurden und dann vom HRZ eine persönliche Webschnittstelle eingerichtet bekommen haben. Nur in diesen Webschnittstellen können Anträge für Goethe-Cards und HRZ-Accounts ausgedruckt werden. Die Person, der über diesen Weg eine Goethe-Card und/oder ein HRZ-Account gewährt wird, erhält innerhalb der Universität den Status "externe Mitarbeiterin" oder "externer Mitarbeiter".

Zu den externen MitarbeiterInnen zählen gastweise, nebenberuflich oder ehrenamtlich an der Goethe-Universität Tätige sowie die zur Promotion oder Habilitation Zugelassenen und die entpflichteten und im Ruhestand befindlichen ProfessorInnen, soweit sie nicht Mitglieder gem. § 32 Hess. Hochschulgesetz sind. Zu dieser Gruppe zählen auch Post Docs, Stipendiaten sowie Lehrbeauftragte.

Goethe Card und HRZ-Account

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Beantragung der Goethe Card und/oder eines HRZ-Accounts für externe Mitarbeiter

Wenn Sie sich für eine Goethe Card mit dazugehörigem HRZ-Account interessieren und mindestens 3 Monate an der Universität tätig sind, sprechen Sie bitte zuerst mit Ihrer/m Vorgesetzten, ob Ihnen eine solche Karte und/oder ein Account zusteht. Er wird Ihnen dann einen authentifizierten Antragssteller aus Ihrem Institut, dem Fachbereich oder der Abteilung benennen können der für Ihre Antragsstellung zuständig ist.

Die AntragsstellerInnen benötigt dann von Ihnen Ihre persönliche Daten: Vorname und Nachname, Geburtsdatum und wichtig die Adresse des Hauptwohnsitzes. Der Hauptwohnsitz muss in der Bundesrepublik Deutschland sein. Diese Daten werden von dem Antragssteller in die eigens für ihn eingerichtete Webschnittstelle eingegeben und ein Antragsformular ausgedruckt, dass Sie beide unterschreiben müssen. Mit der Unterschrift werden die Nutzungsordnung des HRZ und des Bibliothekssystems zur Kenntnis genommen und anerkannt.

Nur die authentifizierten AntragsstellerInnen haben die Möglichkeit in die nicht öffentliche Webschnittstelle zugehen um Antragsformulare auszudrucken. Auch das HRZ kann Ihnen kein Formular ausdrucken.

Sie haben nun zwei Alternativen den unterzeichneten Antrag im HRZ einzureichen:

1.) Der einfachste und schnellste Weg ist, Sie kommen persönlich mit dem Antrag in das HRZ-Goethe Card Service Center. Sie werden dort für die Karte vor Ort fotografiert und erhalten sofort Karte und HRZ-Account.

2.) Sie oder die AntragsstellerInnen schicken uns den Antrag per Hauspost zu. Zum Erstellen der Goethe Card benötigt das HRZ dann ein Passfoto auf dem Antrag. Nach Eingang des Antrags wird innerhalb einer Woche die Karte und/oder die Accountdaten erstellt und an die AntragsstellerInnen geschickt.

HRZ-Accounts bzw. Goethe Cards für externe MitarbeiterInnen sind auf maximal 13 Monate befristet, jeweils bis zum 31. Januar des auf das Jahr der Beantragung folgenden Jahres. Ab dem 1. November ist eine Verlängerung seitens des Antragsstellers möglich, dann bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres.


Informationen für Kostenstellenträger

Falls Sie einen authentifizierter Antragssteller(Kostenstellenträger) sind oder einer werden möchten und weitere Informationen benötigen, nutzen Sie bitte diesen Link:

Informationen für Kostenstellenträger