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SeiteninhaltErteilung eines HRZ-Accounts
Mitglieder und Angehörige der Hochschule haben die Berechtigung auf einen HRZ-Account. Es werden hierbei drei Gruppen unterschieden.
1. Studierende 1. Studierende
2. Mitarbeiter
3. Externe MitarbeiterExterne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gastweise, nebenberuflich oder ehrenamtlich an ihr Tätigen sowie die zur Promotion oder Habilitation Zugelassenen und die entpflichteten und im Ruhestand befindlichen Professorinnen und Professoren, soweit sie nicht Mitglieder gem. § 32 Hess. Hochschulgesetz sind. Zu dieser Gruppe zählen auch Post Docs, Stipendiaten sowie Lehrbeauftragte. Die Erteilung einer Goethe-Card und/oder eines HRZ-Accounts für externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Externe) erfolgt über einen Antragssteller. Der Antragssteller ist immer ein Kostenstellenträger der Goethe-Universität oder eine von diesem beauftragte (delegierte) Person. Die Daten des externen Mitarbeiters werden über eine Webschnittstelle eingeben und dann als Antragsformular ausgegeben. Spricht der Externe mit dem abgezeichneten Antragsformular im HRZ Servicezentrum Campus Bockenheim vor, wird seine Karte unmittelbar produziert und ausgegeben; die Abgabe eines Fotos entfällt. Alternativ zur persönlichen Vorsprache besteht die Möglichkeit der Rücksendung des persönlich abgezeichneten Antragsformulars einschl. Bild an das HRZ. In diesem Fall erfolgt die Ausgabe nach Scannen des Antrags und Produktion der Karte über den Antragsteller, der die ihm von HRZ zugesandte fertige Karte freischaltet und dem Externen aushändigt. Die Goethe-Card für Externe ist auf maximal 13 Monate befristet und muss dann vom Antragsteller verlängert werden.Informationen für Kostenstellenverantwortliche Löschung eines HRZ-Accounts1. StudierendeNach der Exmatrikulation gilt folgende Regelung:
2. MitarbeiterMit Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters ist auch die Löschung des HRZ-Accounts zu beantragen. Der Antrag muß dem HRZ schriftlich vorgelegt werden.Für HRZ-Accounts die nach dem alten Verfahren über einen Antragssteller erstellt wurden, muß er vom Antragsteller unterschrieben sein. Bevor der Antrag gestellt wird, müssen alle Daten, die nach der ID-Löschung noch benötigt werden, vom Nutzer oder vom Antragsteller entweder unter einem anderen Account oder auf eigenen Speichermedien außerhalb des HRZ gesichert werden.Antrag auf Löschung eines Mitarbeiteraccounts: Antrag im PDF-Format Nach Eintreffen des Löschantrags beim HRZ gilt folgende Regelung:
3. Externe MitarbeiterDie Accounts externer Mitarbeiter laufen jeweils zum Jahresende mit einer Übergangszeit von einem Monat ab und werden dann gelöscht. Er muss also rechtzeitig vom Antragssteller (Kostenstellenträger) in der Webschnittstelle verlängert werden.
Änderung eines HRZ-AccountsWenn Sie bereits einen Account haben, dessen Voraussetzungen sich jedoch verändert haben (Mitarbeit an einem anderen Insitut usw.), dann senden bitte Sie eine Email an die HRZ-Servicezentrum, in der Sie die Änderungen benennen.
geändert am 08. März 2012 E-Mail: wwwwww@rz.uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe
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Druckversion: 08. März 2012, 11:28
http://www.uni-frankfurt.de/org/hrz/accounts/index.html