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Erteilung eines HRZ-Accounts

Mitglieder und Angehörige der Hochschule haben die Berechtigung auf einen HRZ-Account. Es werden hierbei drei Gruppen unterschieden.

1. Studierende
2. Mitarbeiter: Alle Mitarbeiter die im Personalverwaltungssystem SAP-HR der Goethe-Universität verwaltet werden.
3. Externe Mitarbeiter: Alle Mitglieder und Angehörige der Hochschule, die nicht in Gruppe eins oder zwei fallen - Komplementärmenge.

1. Studierende

  • Erteilung eines Accounts

    Bitte beachten Sie das Verfahren für Studierende der Goethe Universität.

    Studierende, die nicht an der Goethe Universität immatrikuliert sind, können ab dem Wintersemester 2008/09 keine neuen Accounts mehr beantragen.

  • Verlängerung eines Accounts

    Accounts von Studierenden der Universität Frankfurt werden automatisch jedes Semester verlängert, solange die Studierenden an der Universität Frankfurt immatrikuliert sind.

2. Mitarbeiter

  • Alle internen Mitarbeiter der Goethe-Universität sind berechtigt einen HRZ-Account und/oder eine Goethe-Card zu erhalten! Beides bekommen Sie im:

    HRZ Servicezentrum Campus Bockenheim
    Juridicum, 1. OG, Raum 152
    Mo. - Fr. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr.

  • Sollten Sie Ihre Stelle neu antreten berücksichtigen Sie bitte, dass die Daten der Personaldatenbank zur Kartenproduktion erst 24 Stunden später zur Verfügung stehen. Sie können sich daher Ihre Karte und den Account frühestens am nächsten Tag erstellen lassen.

3. Externe Mitarbeiter

Externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gastweise, nebenberuflich oder ehrenamtlich an ihr Tätigen sowie die zur Promotion oder Habilitation Zugelassenen und die entpflichteten und im Ruhestand befindlichen Professorinnen und Professoren, soweit sie nicht Mitglieder gem. § 32 Hess. Hochschulgesetz sind. Zu dieser Gruppe zählen auch Post Docs, Stipendiaten sowie Lehrbeauftragte.

Die Erteilung einer Goethe-Card und/oder eines HRZ-Accounts für externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Externe) erfolgt über einen Antragssteller. Der Antragssteller ist immer ein Kostenstellenträger der Goethe-Universität oder eine von diesem beauftragte (delegierte) Person. Die Daten des externen Mitarbeiters werden über eine Webschnittstelle eingeben und dann als Antragsformular ausgegeben. Spricht der Externe mit dem abgezeichneten Antragsformular im

HRZ Servicezentrum Campus Bockenheim
Juridicum, 1. OG, Raum 152
Mo. - Fr. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

vor, wird seine Karte unmittelbar produziert und ausgegeben; die Abgabe eines Fotos entfällt.

Alternativ zur persönlichen Vorsprache besteht die Möglichkeit der Rücksendung des persönlich abgezeichneten Antragsformulars einschl. Bild an das HRZ. In diesem Fall erfolgt die Ausgabe nach Scannen des Antrags und Produktion der Karte über den Antragsteller, der die ihm von HRZ zugesandte fertige Karte freischaltet und dem Externen aushändigt.

Die Goethe-Card für Externe ist auf maximal 13 Monate befristet und muss dann vom Antragsteller verlängert werden.

Informationen für Kostenstellenverantwortliche

Löschung eines HRZ-Accounts

1. Studierende

Nach der Exmatrikulation gilt folgende Regelung:
    1. Der Account wird sofort nach Bekanntwerden der Exmatrikulation gesperrt, ohne daß die Daten gelöscht werden.
    2. Die Daten werden vom HRZ in ein Speichermedium überführt und nach einem Jahr automatisch gelöscht.
    3. Regelung für E-mail:
      Eingehende E-Mails werden bis zum Zeitpunkt der Löschung angenommen. Falls eine automatische Weiterleitung beantragt wurde, bleibt diese sechs Monate, aktiv.

2. Mitarbeiter

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters ist auch die Löschung des HRZ-Accounts zu beantragen. Der Antrag muß dem HRZ schriftlich vorgelegt werden.Für HRZ-Accounts die nach dem alten Verfahren über einen Antragssteller erstellt wurden, muß er vom Antragsteller unterschrieben sein. Bevor der Antrag gestellt wird, müssen alle Daten, die nach der ID-Löschung noch benötigt werden, vom Nutzer oder vom Antragsteller entweder unter einem anderen Account oder auf eigenen Speichermedien außerhalb des HRZ gesichert werden.

Antrag auf Löschung eines Mitarbeiteraccounts: Antrag im PDF-Format Nach Eintreffen des Löschantrags beim HRZ gilt folgende Regelung:
    1. Der Account wird sofort nach Eingang des Antrags gesperrt, ohne daß die Daten gelöscht werden.
    2. Die Daten werden vom HRZ in ein Speichermedium überführt und nach einem Jahr, vom Antragsdatum an gerechnet, automatisch gelöscht. Der betreffende Mitarbeiter des HRZ trägt die Löschung mit Datum und Handzeichen auf dem Löschantrag ein.
    3. Der Antrag kann nur innerhalb von zwei Monaten nach Antragsdatum durch den Antragsteller widerrufen werden.
    4. Anträge auf Löschung von Accounts, die nur vom Nutzer unterschrieben sind, sind ungültig.
    5. Regelung für E-mail:
      Eingehende E-Mails werden bis zum Zeitpunkt der Löschung angenommen. Falls eine automatische Weiterleitung beantragt wurde, bleibt diese bis zum angegebenen
    6. Termin, längstens sechs Monate, aktiv.

3. Externe Mitarbeiter

Die Accounts externer Mitarbeiter laufen jeweils zum Jahresende mit einer Übergangszeit von einem Monat ab und werden dann gelöscht. Er muss also rechtzeitig vom Antragssteller (Kostenstellenträger) in der Webschnittstelle verlängert werden.

Änderung eines HRZ-Accounts

Wenn Sie bereits einen Account haben, dessen Voraussetzungen sich jedoch verändert haben (Mitarbeit an einem anderen Insitut usw.), dann senden bitte Sie eine Email an die HRZ-Servicezentrum, in der Sie die Änderungen benennen.

 

geändert am 26. August 2011  E-Mail: wwwwww@rz.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 26. August 2011, 07:55
http://www.uni-frankfurt.de/org/hrz/accounts/index.html