Vorgaben des Hochschulrechenzentrums zur Einrichtung von WLANs innerhalb der Universität
(Vorgaben entsprechend Präsidiumsbeschluß vom 27.05.2003)
Bei der Einrichtung von WLANs ist zu beachten:
- Access Points dürfen nur über ein speziell dafür eingerichtetes VLAN angeschlossen werden.
- Access Points und die zu betreibenden WLANs müssen den Standards IEEE 802.11b und/oder IEEE 802.11g genügen.
- Der Zugang zum Datennetz der Universität über WLAN darf nur über das VPN der Universität (FUSE) erfolgen.
- Zugang zum Netz ist nur für Benutzer mit einem Account beim Hochschulrechenzentrum erlaubt.
- Die Zuweisung der von den AccessPoints jeweils benutzten privaten IP-Adress-Bereiche erfolgt über das Hochschulrechenzentrum.
- Eine lokale MAC-Adress Authentifizierung oder -Filterung, sowie eine WEP-Verschlüsselung ist nicht notwendig, da vergleichbare Funktionalität über FUSE berücksichtigt wird.
- Nach einer Entscheidung des Hochschulrechenzentrum wird eine Empfehlung für den Hersteller der auszuwählenden Access Points gegeben.
Bei Fragen oder Problemen senden Sie eine Mail an unsere Kontakt-Adresse.
geändert am 10. Januar 2008 E-Mail: netz-fragennetz-fragen@rz.uni-frankfurt.de
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