Navigationshilfe

Hochschulrechenzentrum

Hauptnavigation

Seiteninhalt

Vorgaben des Hochschulrechenzentrums zur Einrichtung von WLANs innerhalb der Universität

(Vorgaben entsprechend Präsidiumsbeschluß vom 27.05.2003)

Bei der Einrichtung von WLANs ist zu beachten:

  1. Access Points dürfen nur über ein speziell dafür eingerichtetes VLAN angeschlossen werden.
  2. Access Points und die zu betreibenden WLANs müssen den Standards IEEE 802.11b und/oder IEEE 802.11g genügen.
  3. Der Zugang zum Datennetz der Universität über WLAN darf nur über das VPN der Universität (FUSE) erfolgen.
  4. Zugang zum Netz ist nur für Benutzer mit einem Account beim Hochschulrechenzentrum erlaubt.
  5. Die Zuweisung der von den AccessPoints jeweils benutzten privaten IP-Adress-Bereiche erfolgt über das Hochschulrechenzentrum.
  6. Eine lokale MAC-Adress Authentifizierung oder -Filterung, sowie eine WEP-Verschlüsselung ist nicht notwendig, da vergleichbare Funktionalität über FUSE berücksichtigt wird.
  7. Nach einer Entscheidung des Hochschulrechenzentrum wird eine Empfehlung für den Hersteller der auszuwählenden Access Points gegeben.

Bei Fragen oder Problemen senden Sie eine Mail an unsere Kontakt-Adresse.

 

geändert am 10. Januar 2008  E-Mail: netz-fragennetz-fragen@rz.uni-frankfurt.de

|

| Zur Navigationshilfe
empty

Seitenabschlussleiste


Druckversion: 10. Januar 2008, 16:20
http://www.uni-frankfurt.de/org/hrz/campusnetz/wlan-Vorgaben/index.html