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DFG-Projekt "Entwicklung rechtlicher Vorstellungen und Orientierungen in der Adoleszenz im Kontext religiös-kultureller Differenz"

(September 2005-August 2007)

Projektleitung:
Dr. Stefan Weyers
Prof. Dr. Lutz Eckensberger

MitarbeiterInnen:
Nils Köbel, Dipl.-Soz.
Hasibe Özaslan, Dipl.-Päd.
Florian Gebhardt (Stud. Hilfskraft)

Das Forschungsprojekt richtet sich auf ein bislang wenig beachtetes Thema: die Ontogenese von rechtlichen Vorstellungen und Orientierungen. Das Recht ist ein normatives Regelsystem für Handlungen, dem in der Moderne wachsende Bedeutung zukommt. In demokratischen Gesellschaften hat das Recht eine zentrale Funktion für die Regulation öffentlicher Konflikte. Der demokratische Rechtsstaat schützt die Grundrechte der Individuen und bietet einen Rahmen für zivile Konfliktregelungen. Gerade weil pluralistische Gesellschaften über eine solche "Minimalmoral" hinaus keine gemeinsame Wertebasis aufweisen, sind sie auf die Anerkennung des Rechts durch ihre Mitglieder angewiesen. Der Aufbau von demokratischem Rechtsbewusstsein ist somit eine wichtige Grundlage der Demokratie und seine Förderung eine zentrale Aufgabe des Bildungssystems.
Für die Ontogenese von Rechtsvorstellungen kommt dem Jugendalter zentrale Bedeutung zu, denn rechtliche Denkfiguren emergieren im Übergang zur Adoleszenz und die in diesem Alter erworbenen normativen Orientierungen erweisen sich als ziemlich stabil. Das Alter von etwa 15 Jahren gilt als Meilenstein für "the growth of the idea of law" (Adelson). Wie sich rechtliche Vorstellungen und Orientierungen bei den Individuen aufbauen, ist bislang allerdings weitgehend ungeklärt. Dies gilt erst recht für mehrkulturelle und mehrreligiöse Gesellschaften, in denen unterschiedliche Normen- und Deutungssysteme aufeinander treffen. So gibt es grundlegend verschiedene Rechtstraditionen: Die Rechtsordnungen der westlichen Demokratien sind weitgehend säkular und dem Grundsatz der religiös-weltanschaulichen Neutralität verpflichtet, im "islamischen Recht" sind Religion, Moral und Recht dagegen eng miteinander verzahnt. In mehrkulturellen Gesellschaften ist daher von Interesse, wie Jugendliche unterschiedlicher religiös-kultureller Herkunft Rechtsnormen interpretieren, insbesondere wenn säkulare und religiöse Rechtsvorstellungen konfligieren.

Das Forschungsprojekt schließt an eine Untersuchung zum kindlichen Verständnis von Rechtsnormen an. Im Zentrum steht die Frage, wie Jugendliche rechtlich relevante Konflikte interpretieren und wie sie das säkulare Recht mit religiösen, moralischen und konventionellen Vorstellungen koordinieren. Befragt werden 72 christliche und islamische Jugendliche zwischen 13 und 22 Jahren. Mit jedem Probanden werden 2-3 halbstrukturierte Interviews in der Tradition der sozial-kognitiven Entwicklungspsychologie geführt. Diese zielen darauf, wie Personen Normen und Konfliktsituationen verstehen, bewerten und ihr Urteil begründen. Die Interviews zielen insbesondere auf die Bereiche Straf-, Verfahrens- und Verfassungsrecht. Diese Rechtsgebiete erscheinen für die Zielsetzung des Projekts besonders aufschlussreich, da sie grundlegende Bestandteile der (deutschen) Rechtsordnung repräsentieren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Rechtsnormen und -konflikten, die für das Verständnis der Demokratie zentral sind: Menschenrechte sowie demokratische Normsetzung und Konfliktregelung. Die Implikationen der Untersuchung für die politische und interkulturelle Bildung sollen systematisch aufgearbeitet werden.


Veröffentlichungen:
Weyers, Stefan (2005): Die Entwicklung von Rechtsvorstellungen im Kontext religiös-kultureller Differenz. In: Dipf informiert. Journal des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung, Nr. 8, S. 12-17 (http://www.dipf.de/publikationen/dipf_informiert_nr8.pdf)

 

geändert am 07. Februar 2013  E-Mail: Webmistressschuetz@em.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 07. Februar 2013, 14:31
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb04/forschung/rechtsvorstellungen.html