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SeiteninhaltKrankenpflegepraktikumDas Krankenpflegepraktikum, offiziell Krankenpflegedienst, ist laut der Approbationsordnung für Ärzte (§6 Abs. 1 ÄAppO) Teil des Medizinstudiums und Zulassungsvoraussetzung bei der Meldung zum Physikum. Das Praktikum, das zwingend auf einer Bettenstation in einer Klinik gemacht werden muss, dient dazu, den Studenten (oder Studienanwärtern) einen Einblick in die Organisation und den Stationsalltag im Krankenhaus und in die Tätigkeiten der Krankenpflege zu geben. Das in der Regel unbezahlte Praktikum dauert insgesamt 90 Tage. Man kann die 90 Tage splitten, muss aber mindestens 30 Tage am Stück arbeiten. Das Praktikum muss zum Schluss mit einem Formblatt bestätigt werden ("Zeugnis über den Krankenpflegedienst"). Dieses Formblatt (erhältlich beim Landesprüfungsamt oder hier als Download [PDF]) muss bei der Anmeldung zum Physikum eingereicht werden. Grundsätzlich gelten für einen im Ausland absolvierten Krankenpflegedienst alle Voraussetzungen, die auch in Deutschland erfüllt werden müssen. Der im Ausland absolvierte Krankenpflegedienst ist von der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes, spätestens aber vor der Meldung zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung anzuerkennen. Ein Formular auf Englisch erhalten Sie ebenfalls vom zuständigen Landesprüfungsamt und hier als Download [PDF]. Ansonsten ist eine Bescheinigung über die Dauer des Praktikums, Fehlzeiten des Praktikums und Tätigkeiten der Grund- und Behandlungspflege in der Landessprache mit deutscher Übersetzung vorzulegen.
geändert am 02. Oktober 2012 E-Mail: Auslandsbüroint.office-med.faculty@kgu.de | | Zur Navigationshilfe |
Druckversion: 02. Oktober 2012, 07:53
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb16/int_affairs/2-Auslandsstudium/kpp/index.html