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FAQs Praktisches Jahr

Wann und wie melde ich mich an?

Die Anmeldung erfolgt online wie zur ZE. Vor Beginn des Anmeldezeitraumes werden Sie schriftlich zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, in der unter anderem auch das Vergabeverfahren erläutert wird.
Während des Anmeldezeitraumes können noch Änderungen vorgenommen werden, nach Ablauf der Frist sind weder Änderungen noch Anmeldungen mehr möglich!

 

Wann muss die letzte Famulatur vor dem PJ beendet sein?

Die letzte Famulatur kann bis einem Tag vor PJ-Beginn abgeleistet werden. Die Bescheinigung darüber kann im LPA nachgereicht werden, allerdings sollte die Anmeldung vorher bereits erfolgt sein und alle anderen Nachweise bereits vollständig dem LPA vorliegen.

 

Muss ich die Tertialgrenzen einhalten?

Ja! Die Tertialgrenzen sind (auch im Ausland) strikt einzuhalten.

 

Wer bescheinigt mir das jeweilige Tertial?

Im Inland wird dies durch den PJ-Koordinator bzw. sein Sekretariat üblicherweise automatisch gemacht (Formular PJ-Bescheinigung [PDF]).

 

Wann und in welchem Krankenhaus steht mir der Studientag zu?

Ob die Krankenhäuser und deren Abteilungen den Studientag gewähren, ist in der PJ-Broschüre aufgeführt.
Studientage fallen nur in vollständigen Arbeitswochen an und dürfen nicht gesammelt werden!

 

Wie viel Fehlzeit habe ich im PJ?

Es stehen Ihnen für das gesamte PJ 30 Arbeitstage Fehlzeit zur Verfügung. Davon dürfen maximal 20 Fehltage innerhalb eines Tertials anfallen. Die Fehltage dienen zum Ausgleich von Krankheit, Trauerfällen, Urlaub usw… Für geplante Fehlzeiten müssen Sie keine Anträge ausfüllen, allerdings sollten Sie Ihre Station im Voraus und rechtzeitig informieren.

 

Was kann ich machen, wenn ich länger als die 20 Tage Fehlzeiten ernsthaft krank bin?

In diesem Fall setzen Sie sich mit dem Hessischen Landesprüfungsamt in Verbindung. Prinzipiell besteht dann unter Vorlage entsprechender Nachweise die Möglichkeit das Praktische Jahr zu unterbrechen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein anerkennungsfähiger Teil (mindestens ein ganzes Tertial) bereits abgeleistet wurde. Ansonsten muss das Praktische Jahr zu einem späteren Termin erneut begonnen werden. Das alles erfolgt aber nur in Absprache mit dem Hessischen Landesprüfungsamt, die erneute Einteilung in das Praktische Jahr erfolgt über das Dekanat.

   Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
   Walter Möller Platz 1
   60439 Frankfurt am Main

 

Ist zwischen Weihnachten und Neujahr frei?

Für Studierende im Praktischen Jahr sind prinzipiell die gesetzlichen Feiertage frei. Alle freien Tage darüber hinaus müssen in Absprache mit der Station festgelegt werden, sodass entsprechend der Regelung auf der Station meist Weihnachten oder Silvester frei ist.

 

Wie ist die betriebsärztliche Untersuchung organisiert?

Im Universitätsklinikum werden alle PJ-ler/innen aus dem Uniklinikum, dem Klinikum Frankfurt Höchst, dem Klinikum Offenbach, sowie dem Ketteler Krankenhaus Offenbach und den Asklepios-Kliniken Langen, dem Sankt Katharinen Krankenhaus, dem Krankenhaus Sachsenhausen, dem Bürgerhospital sowie den Hochtaunuskliniken untersucht.

Ort: Jeweils die Räume des Betriebsärztlichen Dienstes, Uniklinikum Haus 9 A
Zeit:   Bitte vereinbaren Sie Ihren Untersuchungstermin direkt mit dem betriebsärztlichen Dienst im Uniklinikum unter den Tel.-Nummern: 069/6301- 5314 bzw. -4511.
 Alle anderen Studierenden werden in Ihrem Stammhaus untersucht.

 

Ist es prinzipiell möglich, das PJ auch an anderen Unis in Deutschland zu absolvieren?

Es ist möglich, das gesamte PJ oder auch nur bestimmte Tertiale an anderen Universitäten bzw. deren akademischen Lehrkrankenhäusern zu absolvieren. Bezüglich des Bewerbungsprozederes und der Fristen müssen Sie sich bei den jeweiligen Universitäten informieren.

Das Wechseln unserer Lehrkrankenhäuser untereinander während des PJ ist nicht möglich.

 

Was muss ich bei einem Auslandstertial beachten?

Erfragen Sie beim Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt (bevor sie dem Auslandskrankenhaus endgültig zusagen), ob seitens des LPA Einwände gegen Ihr gewähltes Auslandskrankenhaus bestehen.
Erfragen Sie beim LPA:

  • Frau Lis, Christiane.Lis@hlpug.hessen.de (Buchstaben A – K) oder
  • Herrn Zahn, Matthias.Zahn@hlpug.hessen.de (Buchstaben L – Z)
Weitere Hinweise des LPA zum PJ im Ausland finden Sie auch unter www.hlpug.de.
Bei der Online-Anmeldung zum PJ geben Sie zwingend an, in welchem Tertial Sie sich für welches Fach im Ausland beworben haben, auch dann, wenn noch keine Bestätigung darüber vorliegt. Eine Bestätigung ist umgehend, spätestens jedoch 5 Wochen vor Tertialbeginn, beim Dekanat einzureichen.
Wir bemühen uns, alle bei der PJ-Anmeldung angegebenen Auslandstertiale bei der Einteilung und Tertialreihenfolge auch dann zu berücksichtigen, wenn noch keine Bestätigung aus dem Ausland vorliegt – aufgrund der Vielzahl von Studenten können wir das nicht immer gewährleisten - sodass nur die bis zur Einteilung bestätigten Tertiale sicher in die Tertialreihenfolgen eingearbeitet werden können.
Besorgen Sie sich unbedingt vor der Abreise die notwendigen Bescheinigungen und ggf. Gleichstellungsbescheinigungen vom LPA!

 

Was muss ich beim Splitten eines Tertials beachten?

Während des PJs darf nur ein Tertial gesplittet, sprich halbiert werden. Dabei wird die eine Hälfte immer in Ihrem Stammkrankenhaus und die andere im Ausland absolviert. Die Reihenfolge obliegt Ihnen, wobei der Wechsel immer nach exakt acht Wochen zu erfolgen hat.
Fehlzeiten dürfen in einem gesplitteten Tertial nicht anfallen, sonst wird es vom Hessischen Landesprüfungsamt nicht anerkannt. Sollte es doch zu Fehlzeiten kommen, setzen Sie sich unbedingt frühzeitig mit dem LPA in Verbindung. (Im Fall der Nichtanerkennung kann es zum Ableisten weiterer PJ-Zeiten im Inland kommen. Die Entscheidung darüber wird vom Landsprüfungsamt getroffen.)
In Absprache mit dem für das Fach zuständigen PJ-Koordinator muss die Rotation im Inland an die Rotation im Ausland angepasst sein. Beispiel PJ Chirurgie: im Ausland wird Unfallchirurgie belegt, dann muss hier die Allgemeine Chirurgie belegt werden.

 

Wie wird ein gesplittetes Tertial anerkannt?

Es werden folgende Bescheinigungen benötigt: Bescheinigung über Zeitraum und Art der Tätigkeit im Ausland.
Diese ist dem hiesigen Stationsarzt vorzulegen, der damit dann die "fachlich sinnvolle Ergänzung beider Ausbildungsabschnitte" bestätigen kann. Diese Bestätigung wiederum ist dem Dekan des Fachbereichs Medizin, Haus 1, Zi. 206a, z.Hd. Herrn Drolshagen, vorzulegen. Der Dekan bescheinigt so gegenüber dem Hessischen Landesprüfungsamt die fachinhaltlich sinnvolle Ergänzung beider abgeleisteter Ausbildungsabschnitte. Diese Bescheinigung wird vom Dekanat direkt an das Hessische Landesprüfungsamt weitergeleitet. Dann steht der Anerkennung des Tertials durch das Landesprüfungsamt nichts mehr im Wege.

 

Was muss bei der Einteilung in der Chirurgie beachtet werden?

Innerhalb der Chirurgie muss in zwei Bereiche für jeweils mindestens 4 Wochen rotiert werden:

  1. Allgemeinchirurgie oder Herzchirurgie oder Thoraxchirurgie oder Gefäßchirurgie
  2. Unfallchirurgie oder Traumatologie oder chirurgische Poliklinik
 

Wie viele Tertiale darf ich im Ausland absolvieren?

Ab einem gesplitteten Tertial bis hin zu drei vollständigen Tertialen im Ausland ist alles möglich.

 

Schwangerschaft während des Praktischen Jahres

Die Schwangerschaft ist dem entsprechenden PJ-Koordinator und der Station mitzuteilen. Für schwangere Studentinnen gilt das Mutterschutzgesetz: es erfolgt ggf. eine Begehung des Arbeitsplatzes durch den Personal- bzw. Betriebsarzt. Nachtdienste, Assistenz im OP, Blutentnahmen, Aufenthalt auf Stationen mit laufenden Röntgengeräten bzw. in Aufwachräumen mit Zytostatika behandelter Patienten etc. sind tabu.

 

Wie und worauf kann ein Antrag auf Härtefall gestellt werden?

Ein Härtefallantrag sollte möglichst zum Ende der Anmeldefrist für das PJ im Dekanat (adressiert an Studiendekan Prof. Sader, z.Hd. Frau Buscher) vorliegen. Der Antrag kann lediglich auf ein Krankenhaus und nur aus wichtigem Grund gestellt werden.
Ein Härtefall wird von der Vergabekommission genehmigt, wenn z.B. die Lage des Krankenhauses für die Sicherstellung der Betreuung von Verwandten in ab- und aufsteigender Linie notwendig ist oder die eigene Behandlung in einem speziellen Krankenhaus stattfindet.
Dem Antrag sollten Kopien beigefügt werden, die den Grund untermauern (z.B. Geburtsurkunde des Kindes).

 

Wie bin ich versichert?

  1. Bei Schäden, die Sie verursachen, sind Sie im Inland durch das Land Hessen versichert.
    Im Ausland ist eine private Haftpflichtzusatzversicherung zwingend erforderlich. Finanzmakler, Versicherungen und Arztvertretungen bieten Pakete zu überschaubaren Preisen.
  2. Für Schäden, die Ihnen passieren:
    Bei Verletzungen aller Art ist ein D-Arzt-Verfahren einzuleiten. Darüber hinaus ist der Vorgang der zuständigen Unfallkasse Hessen, Leonardo-da-Vinci-Allee 20, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: 069/29972-0 zu melden.
    Die Unfallkasse Hessen wendet sich an das Studentenwerk, das seinerseits alles Weitere veranlasst.

Weitere Informationen zur Platzvergabe bzw. den Krankenhäusern stehen Ihnen in der PJ-Broschüre zur Verfügung.

 

geändert am 03. Januar 2013  E-Mail: Praktisches JahrDekanat.PraktischesJahr@kgu.de

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Druckversion: 03. Januar 2013, 13:32
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