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SeiteninhaltFAQs Praktisches JahrWann und wie melde ich mich an?Die Anmeldung erfolgt online wie zur ZE. Vor Beginn des Anmeldezeitraumes werden Sie schriftlich zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, in der unter anderem auch das Vergabeverfahren erläutert wird. Wann muss die letzte Famulatur vor dem PJ beendet sein? Die letzte Famulatur kann bis einem Tag vor PJ-Beginn abgeleistet werden. Die Bescheinigung darüber kann im LPA nachgereicht werden, allerdings sollte die Anmeldung vorher bereits erfolgt sein und alle anderen Nachweise bereits vollständig dem LPA vorliegen.
Muss ich die Tertialgrenzen einhalten? Ja! Die Tertialgrenzen sind (auch im Ausland) strikt einzuhalten.
Wer bescheinigt mir das jeweilige Tertial? Im Inland wird dies durch den PJ-Koordinator bzw. sein Sekretariat üblicherweise automatisch gemacht (Formular PJ-Bescheinigung [PDF]).
Wann und in welchem Krankenhaus steht mir der Studientag zu? Ob die Krankenhäuser und deren Abteilungen den Studientag gewähren, ist in der PJ-Broschüre aufgeführt.
Wie viel Fehlzeit habe ich im PJ? Es stehen Ihnen für das gesamte PJ 30 Arbeitstage Fehlzeit zur Verfügung. Davon dürfen maximal 20 Fehltage innerhalb eines Tertials anfallen. Die Fehltage dienen zum Ausgleich von Krankheit, Trauerfällen, Urlaub usw… Für geplante Fehlzeiten müssen Sie keine Anträge ausfüllen, allerdings sollten Sie Ihre Station im Voraus und rechtzeitig informieren.
Was kann ich machen, wenn ich länger als die 20 Tage Fehlzeiten ernsthaft krank bin? In diesem Fall setzen Sie sich mit dem Hessischen Landesprüfungsamt in Verbindung. Prinzipiell besteht dann unter Vorlage entsprechender Nachweise die Möglichkeit das Praktische Jahr zu unterbrechen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein anerkennungsfähiger Teil (mindestens ein ganzes Tertial) bereits abgeleistet wurde. Ansonsten muss das Praktische Jahr zu einem späteren Termin erneut begonnen werden. Das alles erfolgt aber nur in Absprache mit dem Hessischen Landesprüfungsamt, die erneute Einteilung in das Praktische Jahr erfolgt über das Dekanat.
Ist zwischen Weihnachten und Neujahr frei? Für Studierende im Praktischen Jahr sind prinzipiell die gesetzlichen Feiertage frei. Alle freien Tage darüber hinaus müssen in Absprache mit der Station festgelegt werden, sodass entsprechend der Regelung auf der Station meist Weihnachten oder Silvester frei ist.
Wie ist die betriebsärztliche Untersuchung organisiert? Im Universitätsklinikum werden alle PJ-ler/innen aus dem Uniklinikum, dem Klinikum Frankfurt Höchst, dem Klinikum Offenbach, sowie dem Ketteler Krankenhaus Offenbach und den Asklepios-Kliniken Langen, dem Sankt Katharinen Krankenhaus, dem Krankenhaus Sachsenhausen, dem Bürgerhospital sowie den Hochtaunuskliniken untersucht.
Ist es prinzipiell möglich, das PJ auch an anderen Unis in Deutschland zu absolvieren? Es ist möglich, das gesamte PJ oder auch nur bestimmte Tertiale an anderen Universitäten bzw. deren akademischen Lehrkrankenhäusern zu absolvieren. Bezüglich des Bewerbungsprozederes und der Fristen müssen Sie sich bei den jeweiligen Universitäten informieren.
Was muss ich bei einem Auslandstertial beachten? Erfragen Sie beim Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt (bevor sie dem Auslandskrankenhaus endgültig zusagen), ob seitens des LPA Einwände gegen Ihr gewähltes Auslandskrankenhaus bestehen.
Bei der Online-Anmeldung zum PJ geben Sie zwingend an, in welchem Tertial Sie sich für welches Fach im Ausland beworben haben, auch dann, wenn noch keine Bestätigung darüber vorliegt. Eine Bestätigung ist umgehend, spätestens jedoch 5 Wochen vor Tertialbeginn, beim Dekanat einzureichen. Wir bemühen uns, alle bei der PJ-Anmeldung angegebenen Auslandstertiale bei der Einteilung und Tertialreihenfolge auch dann zu berücksichtigen, wenn noch keine Bestätigung aus dem Ausland vorliegt – aufgrund der Vielzahl von Studenten können wir das nicht immer gewährleisten - sodass nur die bis zur Einteilung bestätigten Tertiale sicher in die Tertialreihenfolgen eingearbeitet werden können. Besorgen Sie sich unbedingt vor der Abreise die notwendigen Bescheinigungen und ggf. Gleichstellungsbescheinigungen vom LPA!
Was muss ich beim Splitten eines Tertials beachten? Während des PJs darf nur ein Tertial gesplittet, sprich halbiert werden. Dabei wird die eine Hälfte immer in Ihrem Stammkrankenhaus und die andere im Ausland absolviert. Die Reihenfolge obliegt Ihnen, wobei der Wechsel immer nach exakt acht Wochen zu erfolgen hat.
Wie wird ein gesplittetes Tertial anerkannt? Es werden folgende Bescheinigungen benötigt: Bescheinigung über Zeitraum und Art der Tätigkeit im Ausland.
Was muss bei der Einteilung in der Chirurgie beachtet werden? Innerhalb der Chirurgie muss in zwei Bereiche für jeweils mindestens 4 Wochen rotiert werden:
Wie viele Tertiale darf ich im Ausland absolvieren? Ab einem gesplitteten Tertial bis hin zu drei vollständigen Tertialen im Ausland ist alles möglich.
Schwangerschaft während des Praktischen Jahres Die Schwangerschaft ist dem entsprechenden PJ-Koordinator und der Station mitzuteilen. Für schwangere Studentinnen gilt das Mutterschutzgesetz: es erfolgt ggf. eine Begehung des Arbeitsplatzes durch den Personal- bzw. Betriebsarzt. Nachtdienste, Assistenz im OP, Blutentnahmen, Aufenthalt auf Stationen mit laufenden Röntgengeräten bzw. in Aufwachräumen mit Zytostatika behandelter Patienten etc. sind tabu.
Wie und worauf kann ein Antrag auf Härtefall gestellt werden? Ein Härtefallantrag sollte möglichst zum Ende der Anmeldefrist für das PJ im Dekanat (adressiert an Studiendekan Prof. Sader, z.Hd. Frau Buscher) vorliegen. Der Antrag kann lediglich auf ein Krankenhaus und nur aus wichtigem Grund gestellt werden.
Wie bin ich versichert?
Weitere Informationen zur Platzvergabe bzw. den Krankenhäusern stehen Ihnen in der PJ-Broschüre zur Verfügung.
geändert am 03. Januar 2013 E-Mail: Praktisches JahrDekanat.PraktischesJahr@kgu.de | | Zur Navigationshilfe |
Druckversion: 03. Januar 2013, 13:32
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb16/stud_med/pj/pj-faq/index.html