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Vorklinischer Studienabschnitt

Als Information für Studienanfänger soll auf den folgenden Seiten das vorklinische Studium ausführlich beschrieben werden.

Bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, die nach frühestens vier Semestern erfolgen kann, müssen die Studierenden durch Bescheinigungen ihre "regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme" (§ 2, Abs. 7 der Approbationsordnung für Ärzte; ÄAppO) an den scheinpflichtigen Lehrveranstaltungen (Kurse, Seminare und Praktika) nachweisen.

 

geändert am 05. Oktober 2010  E-Mail: Vorklinikvorklinik@kgu.de

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Druckversion: 05. Oktober 2010, 13:53
http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb16/stud_med/vorklinik/index.html