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Hochschulrechenzentrum

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Verleih von Notebooks, Digitalkameras und Beamern an den Standorten Westend und Riedberg

Das Hochschulrechenzentrum bietet folgende Geräte zum Verleih über die HRZ Service Center und Beratungen an:

  • am Standort WESTEND:
    Ein Notebook (Fujitsu Siemens Lifebook E Series, 1,4 GHz, 1 GB, Windows XP, Office 2003, Adobe Professional 8)
    Ein Notebook (Toshiba, 600 MHz, Windows XP, Office 2003)
    Eine Digitalkamera (Fuji Finepix S5000, 10xZoom, 3.1 Megapixel effektiv)
    Einen Beamer (Hitachi CP-X327, Auflösung 1024*768, VGA und RGB/S-Video Eingang, 1800 ANSI-Lumen)

Anträge als .doc oder .pdf-Datei

 

  • am Standort RIEDBERG:
    Ein Notebook (Lenovo ThinkPad R61, 1,8 GHz, 2 GB, Windows XP, Office 2003, Adobe CS3 Design Premium)
    Eine Digitalkamera (Nikon D60, 10 Megapixel, 8 GB Speicherkarte, 18-200 mm Objektiv)
    Einen Beamer (Panasonic PT-LB80NTE, Auflösung 1024*768, VGA und RGB/S-Video Eingang, 3200 ANSI-Lumen)

Anträge als .doc oder .pdf-Datei

 

Dabei sind folgende Bedingungen bindend:

Die Geräte sind nur an den Standorten Westend und Riedberg (in der PC- und Unix-Beratung am Campus Westend beziehungsweise im Service Center Riedberg) verfügbar.

Die Geräte werden zur Nutzung für ausschließlich wissenschaftliche Zwecke (Forschung & Lehre) überlassen, eine Nutzung zu anderen Zwecken (privat oder gewerblich) ist unzulässig. Eine Vermietung ist nur an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JWG-Universität möglich.

Die Geräte sind pfleglich zu behandeln, bei fahrlässig verursachten Schäden behält das HRZ sich vor, die Mieterin/den Mieter in Haftung zu nehmen. Alle aufgetretenen Schäden sind bei Rückgabe des Gerätes mitzuteilen.

Das HRZ übernimmt keine Gewähr für die Funktionstüchtigkeit der vermieteten Geräte; insbesondere übernimmt das HRZ keine Haftung für durch Datenverluste o.ä. entstandene Schäden.

Die auf den Notebooks vorgenommene Softwareinstallation darf von der Ausleiherin/dem Ausleiher nicht verändert werden.

Die Geräte sind wenigstens eine Woche im voraus schriftlich zu reservieren.

Das HRZ erhebt eine Mietpauschale in Höhe von Euro 25,- pro Woche für die Notebooks/ Beamer und Euro 15,- pro Woche für die Digitalkamera.

Eventuelle Sonderregelungen, die über die hier festgelegten Bedingungen hinausgehen, müssen auf dem Mietschein schriftlich festgehalten werden.

Bei Abholung der Geräte werden diese Nutzungsbedingungen durch Unterschrift auf dem Mietschein  anerkannt. Dieser ist bei Abholung vollständig ausgefüllt abzugeben (Kostenstelle etc.).

 

geändert am 26. November 2008  E-Mail: wwwwww@rz.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 26. November 2008, 15:30
http://www.uni-frankfurt.de/org/hrz/services/hard/mietgeraete.html