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Schwerbehindertenvertretung


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf unserer Seite möchten wir Sie über Neues und Wissenswertes  informieren.

Ihre Vertrauensfrau:

Christine Maurer


Vertrauensfrau der Schwerbehinderten

Christine Maurer
Raum 609, Bockenheimer Landstraße 133
60325 Frankfurt
Tel.: 069/ 798-28663
E-Mail: c.maurer@em.uni-frankfurt.de oder sbv@em.uni-frankfurt.de

Stellvertreter

1. Stellvertreter: Alexander Rausch
Hochschulrechenzentrum 
Raum 607, Bockenheimer Landstr. 134-138
Tel.: 069/ 798-22887

2. Stellvertreter: Klaus-Dieter Eckardt
Bereich Immobilienmanagement
Tel.: 069/ 798-28663
E-Mail: keckardt@verwaltung.uni-frankfurt.de


Sekretariat:
Heide Dürrschnabel
Raum 608
Bockenheimer Landstraße 133 (Sozialzentrum)
Tel: 069/ 798- 28664

Die Schwerbehindertenvertretung als Ansprechpartner:

  • In Angelegenheiten, die die schwerbehinderten Beschäftigten als Einzelperson oder als Gruppe betreffen.
  • Bei Problemen mit Vorgesetzten oder Kollegen (wir begleiten Sie unter anderem auch bei Gesprächen)
  • Zur behindertengerechten Arbeitsplatzausstattung.
  • Bei Antragstellung zur Erlangung eines Grades der Behinderung (GdB), zur Gleichstellung usw.
  • Bei Wiedereingliederungsmaßnahmen.
  • Bei Einstellungsvorgängen, sofern sich schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beworben haben.

Sprechzeiten:

Aktuell haben wir keine festen Sprechzeiten, Sie sind uns jedoch jederzeit herzlich willkommen, wenn Sie Hilfe, Beratung oder Auskünfte benötigen. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.

Briefpost bitte an folgende Adresse:

Schwerbehindertenvertretung
Bockenheimer Landstr. 133
60325 Frankfurt
Hauspostfach 211


Wichtige Informationen

  • Für schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht die Möglichkeit, auf dem jeweiligen Standort, auf dem sich der Arbeitsplatz befindet, kostenlos zu parken. Ein besonderes Merkzeichen ist nicht erforderlich. Den Antrag können Sie bei Herrn Rubik, Tel.: 22781, stellen. Sie müssen entweder einen Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid vorlegen und benötigen zur Nutzung eine EC-Karte mit Geldkartenfunktion.
  • Das Altersteilzeitmodell wird - so der aktuelle Stand - am 31.12.2009 auslaufen. Schwerbehinderte Beschäftigte können mit 58, nichtbehinderte Menschen mit 60 Jahren ohne den Wegfall der Stelle in Altersteilzeit gehen.

Stufenweise länger arbeiten

Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Rentenalter mit dem Jahr 2012 für alle ab 1947 Geborenen monatsweise ansteigen.

Geburtsjahr  

Rentenbeginn   

Anhebung um:

 

Jahr/Monat

 

1947

65 /  1

1 Monat

1948

65 /  2

2 Monate

1949

65 /  3

3 Monate

1950

65 /  4

4 Monate

1951

65 /  5

5 Monate

1952

65 /  6

6 Monate

1953

65 /  7

7 Monate

1954

65 /  8

8 Monate

1955

65 /  9

9 Monate

1956

65 /  10

10 Monate

1957

65 /  11

11 Monate

1958

66

1 Jahr

1959

66 /  2

14 Monate

1960

66 /  4

16 Monate

1961

66 /  6

18 Monate

1962

66 /  8

20 Monate

1963

66 /  10

22 Monate

ab 1964

67

2 Jahre

Wer vor dem gesetzlichen Renten Eintrittsalter zu arbeiten aufhört, muss 0,3% Abschlag pro Monat in Kauf nehmen - lebenslang.

Zugleich entfällt der heute gültige Zuschlag von 0,5% pro Monat für diejenigen, die erst nach mehr als 65 Jahren in den Ruhestand eintreten.

Die heutigen Regelungen sollen ausnahmsweise nur noch für diejenigen weiterhin gelten, die 45 Versicherungs  Jahre erreicht haben und einige weitere speziellen Fälle, wie z.Bsp. bei vor dem 31.12.2006 verbindlich vereinbarter Altersteilzeit.

 

  

 

 


 

 

geändert am 18. Oktober 2012  E-Mail: Webmastersbv@em.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 18. Oktober 2012, 08:46
http://www.uni-frankfurt.de/org/ltg/pers_v/sbv/index.html