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Bei Studiengangs- und Studienortswechsel können bereits gezahlte Prüfungsgebühren unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 20 Euro sowie von 10 Euro pro erfolgreich abgeschlossenem Modul zurückerstattet werden. Die Rückerstattung von Prüfungsgebühren ist ausgeschlossen, wenn der oder die Studierende seinen oder ihren Prüfungsanspruch nach Maßgabe der Prüfungsordnung endgültig verloren hat. Zwecks Beantragung der Rückerstattung von Prüfungsgebühren senden Studierende einen formlosen Antrag und ALLE bisher erworbene Modulbescheinigungen , sowie den hier erhältlichen Rückzahlungsantrag dem ZPL zu. Zum Download: Rückzahlungsantrag von Prüfungsgebühren in modularisierten Lehramtsstudiengängen
geändert am 14. März 2013 E-Mail: WebmasterM.Rosetz@em.uni-frankfurt.de | | Zur Navigationshilfe |
Druckversion: 14. März 2013, 14:11
http://www.uni-frankfurt.de/org/nwe/zpl/R__ckzahlung_von_Pr__fungsgeb__hren.html