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Aktuelle Kurzinformationen zur Zwischenprüfung

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Liebe Studierende,

hier sind kurz und knapp die wichtigsten Informationen zur Zwischenprüfung zusammengefasst. Das soll eine Hilfestellung sein und erste Fragen beantworten. Die Prüfungsbestimmungen erfordern Ihre Mitwirkungspflicht im Prüfungsverfahren. Insbesondere zählt hierzu, dass Sie sich über die in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegten Voraussetzungen und Bedingungen informieren. Unsere an dieser Stelle nur kurzen Informationen dürfen Sie deshalb nicht vom eingehenden Studium der Studien- und Prüfungsordnung (SPoL) mit ihren fachspezifischen Anhängen abhalten! Zu finden unter: www.zpl.uni-frankfurt.de

 

Zum Download:

Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung (Meldung zur Zp)

 

Grundsätzliches

Form der Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend abgelegt, zu ihr finden keine gesonderten Prüfungen statt.

 

Termin der Zwischenprüfung

Sie sollte in den Studiengängen L1/L2 bis einschließlich drittes Semester und in den Studiengängen L3/L5 bis einschließlich viertes Semester abgelegt worden sein. Bafög-Empfänger/innen u.ä. sollten die Zeitvorgaben beachten!

 

Gebühr

Für Studierende die ab dem Wintersemester 2007/2008 das Studium an der Uni Frankfurt beginnen, entfällt die Zwischenprüfungsgebühr!!! Da muss nur die Anmeldung erfolgen (s.u.).

 

Für Studierende, die vorher (WS 05/06 bis SoSe 07) mit dem Lehramtsstudium begonnen haben, bleibt weiterhin die Gebührenpflicht: Die Gebühr für die Zwischenprüfung beträgt 50 Euro und die Zahlung muss bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung durch Kontoauszug nachgewiesen werden (siehe Antrag).

 

Fremdsprachen

Bitte beachten, ob und bis wann bestimmte Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Dies steht in den fachspezifischen Anhängen der Studien- und Prüfungsordnung. In einigen Fächern ist dieser Nachweis z.B. bis zur Feststellung der Zwischenprüfung vorzulegen und Voraussetzung zum Bestehen.

 

Anmeldung

Termin

Die Anmeldung zur Zwischenprüfung sollte zügig nach der Immatrikulation erfolgen und muss vor der ersten Modulprüfung vorgenommen werden. Wer dies versäumt hat, muss schnellstmöglich die Anmeldung nachholen, damit der Prüfungsanspruch nicht verloren geht und ein Weiterstudium nicht ausgeschlossen ist.

 

Form

Die Anmeldung muss schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular (siehe Rückseite) beim Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge erfolgen – am besten per Post oder Briefkasteneinwurf. Dem Antrag ist ein Nachweis (Kontoauszug) über die Zahlung der Prüfungsgebühr beizufügen. (Gilt nicht für Neueingeschriebene ab dem WS 07/08).

 

Adressat

Zentrales Prüfungsamt Lehramtsstudiengänge (ZPL), Postfach 111932, 60054 Frankfurt oder Gräfstr. 39, 60486 Frankfurt

 

Ergebnis

Bestehen der Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn der Erwerb von insgesamt 60 (L1/L2) bzw. 90 CP (L3/L5) aus abgeschlossenen Modulen nachgewiesen ist und die jeweilige Mindestzahl an CP aus bestimmten Bereichen (Fächern und Studienanteilen) des Studiums eingebracht wurde (unbedingt Studien- und Prüfungsordnung SPoL beachten!).

Die Module können nicht willkürlich oder nach Noten ausgewählt werden.

 

Feststellung der Zwischenprüfung

Das Prüfungsamt ermittelt das Ergebnis der Zwischenprüfung, wenn ALLE bis zu dem Zeitpunkt abgeschlossenen Module eingereicht bzw. verbucht worden sind und stellt ein Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung aus. Wichtig: Studierende können sich nicht aussuchen, welche Module in die Zwischenprüfung eingebracht werden, es geht nach den Mindestanforderungen (siehe SPoL) und dann nach der Reihenfolge, dann nach den CPs und erst dann evtl. nach den Notenpunkten.

 

 

geändert am 25. April 2013  E-Mail: WebmasterM.Rosetz@em.uni-frankfurt.de

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Druckversion: 25. April 2013, 12:57
http://www.uni-frankfurt.de/org/nwe/zpl/zp.html