Die Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert gemäß Art. 91b GG sogenannte „Forschungsgroßgeräte“ (FuGG) mit einem Anteil von 50% des Gesamtbeschaffungswertes der förderfähigen Einrichtungen.
Grundlage ist die Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten, Großgeräte und Nationales Hochleistungsrechnen (AV-FGH), verabschiedet von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz. Grundlegende Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren bei der DFG sind dem Merkblatt 21.1 der DFG zu entnehmen.Frankfurter Neutronenquelle am Stern-Gerlach-Zentrum (FRANZ) | Foto: Uwe Dettmar
Hinweis: Bitte
beachten Sie, dass der interne Abstimmungsprozess für FuGG-Anträge aus dem
Fachbereich 16 (Medizin) aufgrund der Anbindung an das Klinikum in den
Prozessschritten 2 und 4 abweichen kann. Antragsteller*innen aus dem FB 16
werden gebeten, das Vorgehen mit Research Support abzusprechen.
Bitte
informieren Sie Research Support (RS) über die beabsichtigte Antragstellung.
Referent für SFB- & Forschungsgroßgerätantragsverfahren
IKB-Gebäude - Raum 5750
Telefon: 069 798-15168
E-Mail: forschung-national@uni-frankfurt.de
Bitte beachten Sie: Die prinzipielle Zustimmung durch den Vizepräsidenten ist nicht gleichbedeutend mit einer Freigabe zur Einreichung des Antrags bei der DFG (Prozessschritt 5). Die Prüfung der Antragsskizze vor der eigentlichen Antragsausarbeitung dient der Qualitätssicherung und der Koordination von Anträgen, die Seitens der Goethe-Universität gestellt werden. Damit soll vermieden werden, dass mühevoll ausgearbeitete Anträge aus formalen Gründen nicht gestellt werden können und der Aufwand der Antragsausarbeitung vergebens war.
Ist die Zustimmung des Vizepräsidenten zur Antragsausarbeitung erfolgt, können
Sie den Antrag unter Verwendung des DFG-Antragsformblattes 21.10
ausarbeiten.
Dazu sind die folgenden Abstimmungen innerhalb der Universität zu
treffen und Freigaben einzuholen:
1.
Abstimmung
mit Fachabteilungen und Ermittlung der Geräteeinbringungs- und Folgekosten:
Zur Ermittlung der zu erwartenden Einbringungs-, Umbau- und Folgekosten
nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zu den folgenden Fachabteilungen (siehe Annex III) auf. Sie erhalten im Anschluss eine formlose Bestätigung durch die
jeweilige Fachabteilung über die zu erwartenden Einbringungs- und Folgekosten.
Die ermittelten Kosten tragen Sie in die Checkliste-Folgekosten (Annex II) ein.
§ Abteilung Betrieb und Service
(BuS):
Bitte senden Sie zur Beurteilung der erforderlichen Maßnahmen und Kosten der
Geräteeinbringung das Formblatt IMM an die Abteilung BuS.
§ Abteilung
Energiemanagement (EnM):
Bitte senden Sie zur Beurteilung des Energieverbrauchs und der hieraus
resultierenden Folgekosten im Betrieb das ausgefüllte Anlagenerfassungsblatt an die Abteilung
EnM.
§ Hochschulrechenzentrum,
Abteilung Netze (HRZ-Netze):
Bitte sprechen Sie die IT-seitigen An- und Einbindung des FuGG mit der
Abteilung Netze des HRZ ab.
§ Mögliche weitere
Folgekosten:
Bitte sprechen Sie sich hinsichtlich möglicher weiterer Folgekosten (siehe
Checkliste-Folgekosten, Annex II), die sich aus dem Gerätebetrieb
ergeben, mit den jeweiligen Ansprechpartner*innen (siehe Annex III) der in der Checkliste angegebenen
Fachabteilungen ab.
2.
Kontoeinrichtung
zur Halbanteilsfinanzierung und „Vormerkung“ Folgekosten
Bitte stimmen Sie die Erstellung eines
Projektmittelkontos und die Umbuchung der vollständigen Halbanteilsfinanzierung
sowie die „Vormerkung“ zur Bereitstellung der Folgekosten mit der Abteilung
Controlling (siehe Annex III) ab. Sie erhalten im Anschluss eine
formlose Bestätigung durch die Abteilung Controlling.
3.
Zustimmung Fachbereich
Holen Sie die Zustimmung des*der Dekan*in Ihres
Fachbereiches zur FuGG-Antragstellung als formloses Schreiben ein.
Liegt der Antrag in
finaler Form vor, senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen, bestehend aus
§ dem DFG-Antragsformblatt
inkl. Anlagen,
§ der vollständig
ausgefüllten Folgekosten-Checkliste inkl. der formlosen Nachweise der
Fachabteilungen,
§ der Bestätigung über die
„Vormerkung“ der Landeshalbanteile durch die Abteilung Controlling und
§ der Freigabe durch den
Fachbereich
in elektronischer Form an Research Support.
→ Prozessbeschreibung FuGG-Antragsverfahren an der Goethe-Universität
→ Annex I FuGG-Antragsverfahren: Formblatt
→ Annex II FuGG-Antragsverfahren: Folgekosten-Checkliste
→ Annex III FuGG-Antragsverfahren: Übersicht Fachabteilungen
→ Formblatt IMM zu FuGG-Antragsverfahren (Abt. Immobilienmanagement)
→ Anlagenerfassungsblatt (Abt. Energiemanagement)
Referent für SFB- & Forschungsgroßgerätantragsverfahren
IKB-Gebäude - Raum 5750
Telefon: 069 798-15168
E-Mail: forschung-national@uni-frankfurt.de