Für AVC-Aufzeichnungen (Audio, Video, Content, also z.B. Powerpoint-Präsentationen) verfügt die HRZ Medientechnik über fest verbaute Infrastrukturlösungen. Diese Geräte decken die automatisierte Vorlesungsaufzeichung ab. Hierbei können Uniweit derzeit über zwei Dutzend Veranstaltungen/Vorlesungen gleichzeitig aufgezeichnet oder gestreamt werden. Die Veranstaltungstechnik arbeitet digital und bis FullHD-Qualität. Aus infrastrukturell ausgestatteten Räumen können zudem, mit einer Vorlauf- bzw. Bearbeitungszeit von etwa einer Woche, Livestreams gesendet werden.
Sollten Sie bzw. Mitarbeiter von Ihnen der Aufzeichnung einer oder mehrerer Ihrer Lehrveranstaltungen zugestimmt bzw. diese bei studiumdigitale oder direkt beim HRZ bestellt haben, so beachten Sie bitte:
Um Ihnen und Ihren Studierenden die bestmöglichen Ergebnisse liefern zu können, sind wir lediglich auf eine minimale Mithilfe von Ihrer Seite angewiesen. Bitte lesen Sie daher diese Seite gewissenhaft durch.
Wir benötigen von Ihnen die Information, wie mit den fertigen Aufzeichnungen verfahren werden soll. Dabei stehen zur Verfügung:
Die Verlinkung im Videoportal erfolgt durch die HRZ MT. Die Einbettung in Lernplattformen wie OLAT erfolgt über das sogenannte LTI-Tool. Eine Anleitung zur Einbettung des LTI-Tools finden Sie hier:
https://lehre-virtuell.uni-frankfurt.de/knowhow/einbindung-der-aufzeichnung-in-olat/
Sollte Ihr Hörsaal bzw. Seminarraum überfüllt sein, bieten wir Ihnen auch gerne einen Livestream, auch parallel zu einer Aufzeichnung, an. Livestreams sind nur nach Server Kapazität verfügbar.
Wichtig ist auch, dass alle aktiv beteiligten einer Aufzeichnung zustimmen, also z.B. die verschiedenen Dozentinnen und Dozenten einer Ringvorlesung, Gastdozenten oder auch Vertretungen. Bitte legen Sie uns diese Zustimmung schriftlich vor (per Mail von der betreffenden Person genügt).
Bitte informieren Sie auch Ihre Studierenden über die Aufzeichnung.
Sofern wir nichts Anderslautendes von Ihnen hören, gilt für alle Aufzeichnungen „Alle Rechte vorbehalten“ – das heißt, insbesondere die Entnahme von Abbildungen oder Tabellen, die Vervielfältigung oder die Speicherung auf Computern ist vorbehalten und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Urhebers (i.d.R. des Dozenten) unzulässig. Alternativ empfehlen wir die Lizensierung nach „Creative Commons“-Lizenz CC-BY-NC-ND
Sofern wir nichts Anderslautendes von Ihnen hören, werden alle Aufzeichnungen 6 Monate nach Ende der Lehrveranstaltung „offline“ geschaltet und nach weiteren 6 Monaten endgültig gelöscht. Diese automatischen Fristen können wir auf Ihren Wunsch hin gerne anpassen.
Bitte beachten Sie, dass wir in einigen Fällen (z.B. Löschaufträge, Aufzeichnungsaufträge, ...) nur nach Schriftlicher Anweisung durch die/den Dozentin/Dozenten selbst handeln können. Hier sind Handlungen "im Auftrage" nicht möglich.
Raumwechsel, Raumtausch, etc. sind uns rechtzeitig anzuzeigen. Für die HRZ MT ausschlaggebend ist der im LSF genannte Raum. Bei einem kurzfristigen Raumwechsel kann eine kontinuierliche Aufzeichnung nicht gewährleistet werden.
Bitte verwenden Sie die dem Raum zugeordneten Mikrofone, auch wenn Ihnen das angesichts der Raumgröße oder der Zahl der Hörer unnötig erscheint. Ohne Mikrofon wird die Aufzeichnung keinen Ton enthalten.
Wir zeichnen automatisiert und ferngesteuert auf. In der Regel kommt niemand mit Kamera und Stativ in den Raum. Sie werden trotzdem aufgezeichnet. In den geeigneten Räumen sind Kameras fest verbaut.
Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang gerne per Mail (videoportal@uni-frankfurt.de) und telefonisch (798-36111).
Diese Regelungen sind gültig ab 01.10.2016, sofern sie nicht in Widerspruch zu gültigen Satzungen der Goethe-Universität stehen. Besteht ein Widerspruch, so gilt für den jeweiligen Sachverhalt die entsprechende Satzung.