Datenschutz
Hinweis zu den gespeicherten Daten
Die Immatrikulation, die Rückmeldung und die Exmatrikulation der Studierenden sind ebenso automatisiert wie die individualisierten Internetangebote und das Bestell- und Ausleihverfahren von Büchern und sonstigen Materialien der Universitätsbibliothek. Dafür müssen personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Rechtsgrundlage sind die Verordnung über das Verfahren der Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation, das Studium als Gasthörerin oder Gasthörer, das Teilzeitstudium und die Verarbeitung personenbezogener Daten der Studierenden an den Hochschulen des Landes Hessen (Hessische Immatrikulationsverordnung) vom 24. Februar 2010 (Hessische Immatrikulationsverordnung), die Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität zum Studienausweis als Chipkarte vom 6. September 2006 (Chipkartensatzung), die Allgemeine Nutzungsordnung für die Informationsverarbeitungs- und Kommunikations-Infrastruktur der Johann Wolfgang Goethe-Universität (Allgemeine IuK-Nutzungsordnung) vom 5. Juni 2001 sowie die Benutzungsordnung für das Bibliothekssystem der Goethe-Universität (Bibliotheksbenutzungsordnung) vom 23. September 2005 in der jeweils gültigen Fassung.
1. Welche Daten der Nutzerinnen und Nutzer werden gespeichert?
- Studierendenverwaltung (Studierendensekretariat)
Name, Vorname, Geburtsdatum, Studiengang oder Studiengänge mit dazugehörigen Studienfächern (Haupt- und Nebenfächer und gegebenenfalls Module), Matrikelnummer, Datum der Immatrikulation und der Exmatrikulation, Zeiten der Beurlaubung vom Studium, Beitragsbefreiungen, Art der Prüfung, Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung sowie Datum und das Ergebnis der Prüfung dürfen sechzig Jahre automatisiert verarbeitet werden. - Goethe Card (Studierendenausweis)
Im Datenspeicher des kontaktlosen Mikroprozessorchips werden folgende Daten gespeichert: Bibliothekskontonummer, Matrikelnummer, elektronische Geldbörse, Inhaberstatus (Studierende/r), Gültigkeitsdauer des Ausweises, eindeutige Kartenseriennummer, ausgebende Einrichtung sowie technische Prozessordaten. - Hochschulrechenzentrum (Account)
Name, Vorname, Matrikelnummer und Fachbereich - Bibliotheks- / Personenbezogene Daten
Ausweisnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Kennzahl für Beruf, Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer, ggf. getrennt für Hauptwohnsitz und Postanschrift), sowie das Passwort (verschlüsselt) für Online-Bestellungen und Abfragen des Ausleihkontos. Die Angabe der E-Mail Adresse ist freiwillig (z.B. für die Erinnerung vor Ablauf der Leihfrist sowie kostenfreie Benachrichtigungen über die Verfügbarkeit von vorbestellten Medien).
Bei Teilnahme an myUB wird die Facheinstellung gespeichert. Die Teilnahme an myUB ist freiwillig. - Bibliotheks- / Ausleih- und Gebührendaten. Die Daten werden auf Grundlage der Benutzungsordnung für das Bibliothekssystem der Goethe-Universität (Bibliotheksbenutzungsordnung) vom 23. September 2005 in der jeweils geltenden Fassung und der Kostenordnung für die Benutzung des Bibliothekssystems [Gebühren, Auslagen und Leistungsentgelte] vom 23. September 2005 (Bibliothekskostenordnung) erhoben und verarbeitet.
2. Wann werden die Daten gelöscht?
- Studierendensekretariat
Die nicht in § 14 Abs. 2 Satz 1 Hessische Immatrikulationsverordnung genannten sonstigen personenbezogenen Daten werden innerhalb eines Jahres nach der Exmatrikulation gelöscht; die in Ziffer § 14 Abs. 2 Satz 1 genannten nach 60 Jahren. - Bibliothek
- die personenbezogenen Daten bei der Abmeldung
- die Ausleihdaten bei der Rückgabe entliehener Medien
- die Gebührendaten mit der Begleichung der Gebühr - Hochschulrechenzentrum (Account)
- nach Exmatrikulation. Auf Antrag ist eine vorherige Löschung des Accounts möglich.
3. Werden Ihre Daten an Dritte übermittelt?
- Studierendensekretariat
Im Rahmen der §§ 18 – 22 Hessische Immatrikulationsverordnung erfolgt eine Übermittlung personenbezogener Daten an die Studentenschaft, das Studentenwerk, die Bibliothek, das zuständige Ministerium und die zuständigen Krankenkassen. Eine Übermittlung an andere Behörden erfolgt, sofern dies zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist - Bibliothek
Personenbezogene Daten, Ausleih- und Gebührendaten werden ausschließlich für Bibliothekszwecke verwandt. Bei einer Störung der Zahlfunktion (s. Punkt 5) können persönliche Daten an die Kassenbetreiberin/ den Kassenbetreiber übermittelt werden. - Hochschulrechenzentrum
Die Daten werden ausschließlich für universitäre Zwecke verwandt. Eine Übermittlung an andere Behörden erfolgt, sofern dies zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Eine Weitergabe insbesondere von E-Mail-Adressen an Dritte erfolgt nicht.
4. Ihre Einwilligung
- Studierendensekretariat
Die antragstellende Person ist nach § 2 (Antrag auf Immatrikulation) der Hessischen Immatrikulationsverordnung verpflichtet, der Hochschule die Daten anzugeben. Ohne sie ist eine Immatrikulation nicht möglich. - Bibliothek
Der Studienausweis (Goethe Card) ist zugleich auch der Bibliotheksausweis. Ohne Einwilligung können Sie Ihr Bibliothekskonto nicht aktivieren und so keine individualisierten Internetangebote sowie Bestell- und Ausleihverfahren von Büchern und sonstigen Materialien nutzen. - Hochschulrechenzentrum
Sie können Ihren Account nicht aktivieren bzw. löschen lassen. HRZ-Dienste und individualisierte Internetangebote, die einen HRZ-Account voraussetzen, sind so nicht nutzbar (z. B. E-Mail und W-LAN).
5. Zahlfunktion
- Der Ausweis besitzt eine elektronische Geldbörse für bargeldloses Bezahlen von Kleinbeträgen im Bereich der Universität, in einigen Bibliotheken und dem Studentenwerk der Goethe-Universität. Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt durch das Studentenwerk. Bei bargeldloser Aufwertung werden der Aufwertungsbetrag und die Bankkontodaten des Aufwertenden verarbeitet und der verrechnenden Bank übermittelt.
- Die Bezahlung erfolgt pseudonym, d.h. der Kassenbetreiber bucht die Geldbeträge auf der Karte und auf einem Schattenkonto in seinem Computer-System, verwendet dazu aber nur die Seriennummer der Karte. Daten zum Kauf oder Verzehr werden nicht erfasst. Der Betreiber kennt weder den Namen noch die Bibliothekskontonummer der Besitzerin/ des Besitzers. Diese Daten werden nur übermittelt, wenn dies zur Behebung von Störungen erforderlich ist.
- Die Nutzung der Zahlfunktion ist freiwillig.