HRZ-Account für Studierende

Hrzaccount grteaser

Um die HRZ-Services für Studierende nutzen zu können, ist ein HRZ-Account erforderlich. Diesen erhalten Sie kostenfrei zusammen mit der Goethe-Card bei Ihrer Immatrikulation.

Ihr persönlicher HRZ-Account wird mit Ihrer Immatrikulation automatisch für Sie eingerichtet. Alle notwendigen Informationen rund um den HRZ-Account erhalten Sie in folgenden Schritten:

  • Sie erhalten per Post das Anschreiben vom HRZ mit dem Passwort für Ihren HRZ-Account und der Abholbenachrichtigung für die Goethe-Card im Studien-Service-Center (SSC).
  • Bei Ihrem persönlichen Besuch im SSC erhalten Sie:

* Goethe-Card
* Benutzername für Ihren HRZ-Account
* E-Mail-Adresse
* iTAN-Liste
* Wegweiser-Broschüre


iTAN-LISTE

Die iTAN-Liste wird benötigt, um bei einigen IT-Applikationen das aus dem Online-Banking bekannte iTAN-Verfahren nutzen zu können. Das iTAN-Verfahren bildet zusätzlich zum persönlichen Login mit Passwort eine weitere Sicherheitsstufe.

Ihre erste iTAN-Liste erhalten Sie bei Ihrer Immatrikulation im Studien-Service-Center (SSC). Wenn Sie diese bis auf zwei letzten iTANs verbraucht haben, können Sie eine neue Liste (unter Verwendung dieser zwei iTANs) unter https://qis.server.uni-frankfurt.de generieren.

Sollten Sie Ihre iTAN-Liste verloren haben, können Sie keine neue Liste mehr selbst erzeugen, da Sie dafür eine TAN der verlorenen Liste benötigen würden. Bitte wenden Sie sich beim Verlust Ihrer iTAN-Liste an das HRZ Service Center. Die Kosten für die Erstellung einer neuen iTAN-Liste betragen 5 Euro.


SIE BEENDEN BALD IHR STUDIUM?

Folgendes passiert mit Ihrem HRZ-Account:

  • Nach Bekanntwerden Ihrer Exmatrikulation wird Ihr HRZ-Account sofort gesperrt.
  • Ihre Daten werden nicht sofort gelöscht, sondern in ein Speichermedium überführt. Nach Ablauf eines Jahres werden diese automatisch gelöscht.
  • Regelung für E-Mail: Eingehende E-Mails werden bis zum Zeitpunkt der Löschung Ihres HRZ-Accounts angenommen. Falls Sie eine automatische Weiterleitung im HRZ Service Center beantragt haben, bleibt diese für weitere sechs Monate aktiv.