Interne MitarbeiterInnen

Die Goethe-CardPlus hat als multifunktionale Universitätskarte auch die Funktion eines Mitarbeiterausweises.
Die Goethe-CardPlus wird an alle hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Goethe-Universität ausgegeben, die länger als drei Monate beschäftigt sind.
Um eine Goethe-CardPlus zu erhalten, müsssen Sie Ihren Arbeitsvertrag bereits unterschrieben haben und von der Personalabteilung der Universität in die Personaldatenbank eingetragen sein. Die Personalabteilung druckt Ihnen dann auf Wunsch den Antrag für die Goethe-CardPlus aus.
Mit dem Antrag kommen Sie am besten persönlich in das HRZ Goethe-Card Service. Dort können Sie vor Ort fotografiert werden und Ihnen die Karte und der HRZ-Account sofort ausgehändigt werden. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, kleben Sie auf den Antrag ein Foto (im Passbildformat) und senden uns das Formular ber Hauspost zu. Die Karte wird dann innerhalb von 1-2 Wochen erstellt und an die PErsonalabteilung zurückgesand.
Services der Goethe Card für interne Mitarbeiter

LandesTicket Hessen
Seit 01.01.2018 gibt es das LandesTicket Hessen. Es wurde von der Goethe-Universität mit dem Land Hessen ausgehandelt. Das LandesTicket Hessen ersetzt in dieser Funktion das bisherige Job-Ticket. Das Job-Ticket gilt nur für das Carolinum weiterhin. Für dortige Mitarbeiter ändert sich nichts an der bisherigen Regelung. Das LandesTicket Hessen erhalten interne Mitarbeiter in Papierform. Es wird nicht auf der Goethe Card abgebildet.
Für wen gilt das LandesTicket Hessen?
- Tarifbeschäftigte
- Beamte
- Professoren
- Außertariflich Beschäftigte
- Wissenschaftliche Hilfskräfte
- Auszubildende
- Anwärter
Wo gilt das LandesTicket Hessen?
Der Geltungsbereich entspricht dem des Hessentickets. Sie können mit dem Ticket somit in ganz Hessen fahren und in verschiedenen angrenzenden Gebieten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben bzw. Informationsblatt der Goethe-Universität: Intranetmeldung November 2017
Wie lange gilt das Landesticket?
Das LandesTicket ist ein Kalenderjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 gültig.
Was muss bei einer Fahrkartenkontrolle vorgezeigt werden?
Das LandesTicket ist personalisiert und muss persönlich unterschrieben werden. Es gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass). Bitte beachten Sie, dass die Goethe Card keinen amtlichen Lichtbildausweis darstellt.
Was passiert, wenn das Ticket verloren geht oder unbrauchbar wird?
Falls das Ticket verloren geht, ist der Verlust bei der zuständigen Abteilung Personalservices anzuzeigen. Diese erstellt dann einen Ersatz. Das gilt auch für den Fall, dass das Ticket unbrauchbar bzw. unleserlich wird.
Wen kann ich ansprechen, wenn ich weitere Fragen zum LandesTicket Hessen habe?
Bei Fragen rund um das LandesTicket Hessen, wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung: personalabteilung@uni-frankfurt.de

Parkberechtigungen
Parkberechtigungen für den Campus Westend und Campus Bockenheim werden durch den Bereich Zentrale Dienste erteilt und koordiniert.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Webseiten: Zentrale Dienste des IMM

Zeiterfassung
Die Zeiterfassung mit der Goethe Cardplus wird derzeit nur in Zentralverwaltung und im Bibliothekssystem eingesetzt. In diesen Bereichen ersetzt die Mitarbeiterkarte den bisherigen Schlüsselanhänger. Die Ausweitung der Zeiterfassung auf weitere Bereiche bedarf der Zustimmung der Personalvertretung.
HRZ-Account für interne MitarbeiterInnen
Alle internen MitarbeiterInnen der Goethe-Universität, die einen Arbeitsvertrag mit der Stiftungsuniversität haben und im Personalverwaltungssystem SAP-HR der Goethe-Universität administriert werden, sind berechtigt einen HRZ-Account und/oder eine Goethe-Card zu erhalten! Beides bekommen Sie im:
*** ACHTUNG: Alle HRZ Service Center sind aufgrund der Corona Krise nur per E-Mail und Telefon erreichbar! Der vor-Ort Service ist bis auf Weiters geschlossen.***
Goethe Card Kundenservice des Hochschulrechenzentrums (HRZ)
Campus Westend, Max-Horkheimer-Str., EG (gegenüber vom Seminarhaus)
MO - DO 9-12 und 13 - 16 Uhr
Campus Riedberg, Max-von-Laue-Straße 9, Biozentrum, S 121 Alte Bibliothek, EG, Raum 0.36
FR 9-12 und 13 - 16 Uhr
Sollten Sie Ihre Stelle neu antreten, berücksichtigen Sie bitte, dass die Daten der Personaldatenbank zur Kartenproduktion erst 24 Stunden später zur Verfügung stehen. Sie können sich daher Ihre Karte und den Account frühestens am nächsten Tag erstellen lassen.
- Der HRZ-Account wird sofort gesperrt.
- Die Daten werden dann zeitnah gelöscht.
- Regelung für E-Mail: Eingehende E-Mails werden nur bis zum Zeitpunkt der Löschung angenommen.
Wenn Sie eine E-Mail senden mit dem Betreff Ihren HRZ-Account zu löschen, gilt folgende Regelung:
- Der HRZ-Account wird nach Eingang der E-Mail sofort geperrt.
- Die Daten werden dann zeitnah gelöscht.
- Regelung für E-Mail: Eingehende E-Mails werden nur bis zum Zeitpunkt der Löschung angenommen.