Allgemeine Informationen

Alle Personen die keine Goethe-Card für interne- oder externe MitarbeiterInnen erhalten, aber in einem Institut, Fachbereich oder sonstigen Abteilungen der Goethe-Universität tätig sind, z.B. Gäste, Hiwis und sehr kurzfristig angestellte Universitätsangehörige haben die Möglichkeit über die Sonderkarten für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten bestimmte Funktionen der Goethe Card zu nutzen.

Es gibt drei verschiedene Sonderkarten:

  • Zutrittskarten: Diese Karte kann nur für die Schließung bzw. Öffnung von Türen genutzt werden. Die Nutzung dieser Karte ist z.B. für Handwerker geeignet.
  • Kopierkarten: Diese Karte kann mit Geld aus einer Kostenstelle aufgeladen und zum Drucken und Kopieren verwendet werden. Diese Karten eigenen sich für Hiwis oder Mitarbeiter, die sich die Karte einer Kostenstelle teilen können.
  • Gastkarten: Diese Karte beeinhaltet beide Funktionen: Zutritts- und der Kopierkarten. Diese Karte ist geeignet für z.B. ausländische Lehrkräfte, die nur kurzzeitig an der Universität tätig sind.

Wenn Sie sich für eine dieser Karten interessieren, sprechen Sie zuerst mit Ihrem Vorgesetzten. Er wird Ihnen mitteilen, wer die Ansprechpersonen für die Sonderkartenausgabe in Ihrem Fachbereich/Institut/Abteilung sind. Nur diese Personen können dann die Gültigkeitszeit der Karte festlegen und Guthaben zum Drucken und Kopieren aufbuchen. Ebenso kann sie die Raumschließungen veranlassen, hierbei muss die Kartennummer mit der Information der Räume an die Person die für den Schließserver in den entsprechenden Gebäude zuständig ist weitergeleitet werden.

Hinweise:

Neu aufgeladenen Guthaben oder Schließung, die von den Kartenausgebern in die Webschnittstellen eingetragen wurden, werden erst nach der Validierung der Karte gültig.

Wenn Sie die Karte verlängern, Kostenstellenguthaben nachladen oder neue Schließungen eintragen möchten, wenden Sie sich bitte immer an die Person, die Ihnen die Karte ausgegeben hat. Nur diese Person hat die Berechtigung für die Webschnittstellen um die Daten entsprechend zu ändern.

 


Gastkarten

Gastkarte

Funktionen: Türschließungen, Drucken und Kopieren über Geldaufladung einer Kostenstelle und Aufladen von privatem Geld für Kleinbeträge (z.B. Mensa, private Kopien und Drucke).

  

 

  • Die maximale Gültigkeit der Karte ab Validierung beträgt 3 Monate. Eine Verlängerung der Karte durch den Kartenausgeber ist möglich.
  • Die privaten Börse der Karte kann durch den Karteninhaber selbst aufgeladen werden.
  • Die Universitätsbörse (Kontingentbörse) kann nur durch den Kartenausgeber aufgeladen werden.
  • Beschriftung der Karte ist mit 2 Zeilen (max. 30 Zeichen) als Freitext möglich. Der Freitext kann jederzeit vom Kartenausgeber geändert werden.
  • Gastkarten können nach einer neuen Beschriftung an eine weitere Person ausgegeben werden, sie sind also wiederverwendbar.

Sperrungen im Falle eines Verlusts: Die Karte kann nur durch das HRZ gesperrt werden. Der Kartenausgeber hat höchstens die Möglichkeit durch ein Rücksetzen des Gültigkeitsdatum die Karte ungültig zu machen. In beiden Fällen wird damit nur die Türschließung gesperrt. Sonstige Abbuchungen von den beiden Geldbörsen können nicht gesperrt werden. Aufgeladene Guthaben sind wie Bargeld in einer Börse zu bewerten und können bei Verlust der Karte nicht ersetzt werden. Insbesondere wegen der hier zusätzlichen Funktion der Türschließungen sollten Sie sich im Falle eines Verlusts sofort an das HRZ oder Ihren Kartenausgeber wenden.


Zutrittskarten

Zutrittskarte

Funktionen: Nur für Türschließungen
   
    
 
  
 
 
 
          
  • Die maximale Gültigkeit der Karte ab der Validierung beträgt 3 Monate. Eine Verlängerung ist durch den Kartenausgeber möglich.
  • Änderungen der Schließberechtigungen müssen vom Administrator des Schließservers eingetragen werden. Bitte wenden Sie sich erst an Ihren Kartenausgeber, damit er dies veranlassen kann.
 
Sperrung im Falle eines Kartenverlusts: Die Karte kann nur durch das HRZ sofort wirksam gesperrt werden. Der Kartenausgeber hat höchstens die Möglichkeit durch ein Rücksetzen des Gültigkeitsdatums die Karte für die Türschließung ungültig zu machen.
 
Bitte wenden Sie sich wegen der Türschließungen möglichst sofort an das HRZ.

Kopierkarten

Kopierkarte

Funktion: Nur für Kopien- und Drucke über die Universitätsbörse nach Aufladung durch eine Kostenstelle
 
 
 
 
 
 
 
  • Die Gültigkeit der Karte ab Validierung beträgt 1 Jahr.
  • Eine Beschriftung der Karte ist mit 2 Zeilen (maximal 30 Zeichen pro Zeile) als Freitext möglich.
  • Der Freitext kann nur bei Aufbuchung von Kopierguthaben (mindestens 1 cent) neu bearbeitet werden.

Die Guthaben beider Börsen sind wie Bargeld in einer verlorenen Börse zu sehen und können bei Verlust der Karte nicht ersetzt werden.