Goethe-Card Bedingungen für Mitarbeitende

Goethe-Card 2.0 Portal Mitarbeitende

Wer erhält einen Mitarbeiterausweis?

Interne Mitarbeitende

Eine Goethe-Card als Mitarbeiterausweis erhalten Sie automatisch, wenn Sie einen direkten Arbeitsvertrag mit der Stiftungsuniversität, der Goethe-Universität Frankfurt haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie hauptberuflich an der Goethe-Universität arbeiten. Außerdem müssen Sie mindestens drei Monate an der Goethe-Universität tätig sein. 

Wenn Sie von der Universität einen Vertrag haben, erhalten Sie den Status "interne Mitarbeitende". Sie erhalten eine Personalnummer, die Bestandteil Ihrer Kartennummer auf der Goethe-Card ist. 

Bitte beachten Sie: Mitarbeitende der Universitätsklinik Frankfurt sind nur dann interne Mitarbeitende, wenn Sie ebenfalls einen Vertrag mit der Goethe-Universität haben. Dies ist häufig der Fall, wenn Sie Mitarbeitende am Fachbereich 16 (Medizin) sind, oder wenn Sie am Vorklinikum beschäftigt sind. Haben Sie einen Arbeitsvertrag direkt mit der Universitätsklinik Frankfurt, dann sind Sie kein*e interne*r Mitarbeitende. 

Wenn Sie keinen direkten Arbeitsvertrag mit der Goethe-Universität haben, lesen Sie bitte weiter unter Externe Mitarbeitende.

Externe Mitarbeitende

Externe Mitarbeitende haben keinen direkten Arbeitsvertrag mit der Goethe-Universität. Sie erhalten deshalb nicht automatisch eine Goethe-Card. In diesem Fall muss ein Kostellenbeauftragte*r (Institutsleiter*in, Professor*in, Vorgesetzte*r) die Karte extra beantragen über ein Formular, das online im Kartenservice des HRZ zu finden ist und runtergeladen werden kann. Der/die Antragsteller*in und Sie müssen das Formular unterschreiben und eingescannt and den Goethe-Card Service senden.

Kontakt

Goethe-Card Service

GOETHE-CARD SERVICE WESTEND

Containerbau Max-Horkheimer-Straße, gegenüber vom Seminarhaus, EG. 

Lageplan Campus Westend

E-Mail: goethecard@rz.uni-frankfurt.de

Öffnungszeiten:

Mo. und Mi.: 13 - 16 Uhr und Di. und Do. 9 - 12 Uhr