Die Goethe-Card ist der Mitarbeiterausweis der Goethe-Universität. Mit dieser Karte können Sie verschiedene Funktionalitäten nutzen. Externe Mitarbeitende erhalten nicht automatisch eine Goethe-Card, sondern müssen diese beim/bei der Vorgesetzten (Kostenstellenträger*in) beantragen und über diese auch verlängern lassen. Zudem bietet die Goethe-Card für externe Mitarbeitende nicht alle Funktionen (siehe Goethe-Card Überblick).
Zu den externen Mitarbeitende zählen Personen, die gastweise, nebenberuflich oder ehrenamtlich an der Goethe-Universität tätig sind. Hinzu kommen Personen, die zur Promotion oder Habilitation zugelassen sind, und die entpflichteten und im Ruhestand befindlichen Professor*innen, soweit sie nicht Mitglieder der Goethe-Universität gemäß § 32 Hess. Hochschulgesetz sind. Zu dieser Gruppe zählen auch Post Docs und Stipendiaten.
Kostenstellenträger*in
Die Erteilung eines HRZ-Accounts und/oder einer Goethe-Card für externe Mitarbeitende erfolgt über einen Antragssteller*in. Der/die Antragssteller*in ist immer ein*e Kostenstellenträger*in der Goethe-Universität, ein*e Hochschullehrer*in des Klinikums oder eine von diesem beauftragte (delegierte) Person. Das HRZ kann Ihnen allerdings keine persönlichen Ansprechpartner nennen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihr Institut.
Antrag & persönliche Daten
Der/die Antragssteller*in benötigt hierfür von Ihnen folgende persönliche Daten:
Antrag ausdrucken, unterschreiben, einscannen und per E-Mail senden
Im nächsten Schritt druckt der/die Antragsteller*in Ihnen ein Antragsformular aus, das sie beide bitte eigenhändig unterschreiben. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir leider keine digitalen Unterschriften akzeptieren können. Mit der Unterschrift erkennen Sie zudem die Nutzungsordnung des HRZ und des Bibliothekssystems an.
Zur schnellen Erstellung des HRZ-Accounts und der Goethe-Card /oder zum Umhängen einen HRZ-Accounts: scannen Sie den unterschriebenen Antrag mit beiden Unterschriften ein, laden Sie ihn hoch und senden Sie diesen per E-Mail an: goethecard@rz.uni-frankfurt.de.
Das
HRZ erstellt die neuen Daten und lässt sie dem/der Antragsteller*in per
Hauspost zukommen. Das Original-Antragsformular senden Sie uns bitte nachträglich mit der Hauspost und dem Vermerk: Antrag bereits per Mail gesendet, Original zur Ablage.
Die Goethe-Card ist erst gültig, wenn Sie diese validieren. Hierzu gibt es auf allen Campus der Goethe-Universität Validierer. Diese befinden
sich in Hörsaalgebäuden sowie in der Nähe von Bibliotheken und Mensen. Beim Validieren wird der Gültigkeitszeitraum aufgedruckt.
Wenn der TRW-Streifen nur noch schlecht lesbar ist oder Ihre Goethe-Card einen Chip-Defekt hat, stellt der Goethe-Card Service Ihnen eine neue Karte aus. Bei Abgabe der alten Karte ist dies für Mitarbeitende kostenfrei.
Wir empfehlen Ihnen zur Aufbewahrung Ihrer Goethe-Card eine Hartplastikhülle. Vermeiden Sie Hüllen aus weichem Plastik, da deren chemische Bestandteile häufig die empfindliche Oberschicht Ihrer Karte angreifen. Hartplastikhüllen erhalten Sie bsp. im Goethe Campus Shop.
Bitte sperren Sie Ihre verlorene Goethe-Card sobald Ihnen der Verlust auffällt. Schreiben Sie eine E-Mail an: goethecard@rz.uni-frankfurt.de und teilen Sie uns den Verlust mit. Wir erstellen dann eine neue Goethe-Card aus, und senden Sie bei internen Mitarbeitenden den Personalabteilungen zu und bei externen Mitarbeitenden dem/der entsprechenden Kostenstellenträger*in oder dem/der Delegierten, die für Sie die Karte beantragt haben.
Goethe-Card Service
GOETHE-CARD SERVICE WESTEND
Containerbau Max-Horkheimer-Straße, gegenüber vom Seminarhaus, EG. Lageplan
E-Mail: goethecard@rz.uni-frankfurt.de
Tel.: 069 798-77710 (Kartensperrung)
Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do.: 9 - 12 und 13 - 16 Uhr, Mi.: 13 - 16 Uhr