Die Einführung eines universitätsweiten Lizenzmanagements
Das Projekt SAM - Software Asset Management wurde im Jahr 2021 gestartet und hat die Einführung einer zentralen, uniweiten Lizenzverwaltung zum Ziel. Auf dieser und den folgenden Seiten finden Sie Informationen zum Projekt, den Projektzielen und zu wichtigen Voraussetzungen, die den Umgang mit Lizenzen bestimmen.
Falls Sie über die hier aufbereiteten Informationen hinaus Fragen zum Projekt haben, können Sie sich gerne an das Projektteam unter der nebenstehenden E-Mailadresse wenden.
Die Vision - SAM an der Gothe-Universität nach Abschluss des Projekts
Compliance
Die Goethe-Universität Frankfurt ist vollständig und korrekt lizensiert. Bei Softwareaudits können die benötigten Informationen schnell und effizient abgerufen werden.Wirtschaftlichkeit
Die Mittel der Universität werden effektiv genutzt. Es geschieht eine ständige Überprüfung auf Unter- oder Überlizensierung.Campuslizenzen
Häufig benötigte Software wird zentral beschafft und zu sogenannten Campusverträgen zusammengefasst. Je nach Vertrag kann die Software durch Angehörige der Universität kostenfrei oder vergünstigt bezogen werden.Einheitliches Management
Die Beratung und Beschaffung ist zentral organisiert. Beispielsweise könnte das HRZ diese Aufgabe übernehmen.Verantwortungsbewusster Umgang mit Software
Alle Angehörigen der Universität sind sich ihrer Verantwortung im Umgang mit Software bewusst und nutzen diese lizenzgerecht.Die Projektorganisation
Das Projekt SAM folgt in seiner Durchführung und Organisation den internationalen Empfehlungen für Projektmanagement. Dazu gehören ein Gremium, das den Projektablauf überwacht, ein Projektteam bestehend aus Ansprechpersonen der betroffenen Organisationseinheiten und zahlreiche Stellen, die im Projektverlauf konsultiert werden.
Die Projektleitung liegt beim HRZ, da aber ein erfolgreicher Abschluss des Projekts Auswirkungen auf alle Angehörigen der Universität haben wird, wurden die Fachbereiche gebeten, Anprechpersonen für das Projektteam zu benennen.
Eine Übersicht wird im Projektorganigram dargestellt.
Der Projektablauf des Projekts SAM
Campusverträge an der Goethe-Universität
Campuslizenzen, Campusverträge, Rahmenverträge, viele Namen für die gleiche Sache...
Die Goethe-Universität kann als Gesamtinstitution Verträge mit Software- und Hardwareherstellern abschließen, die die Nutzung für ihre Angehörigen regeln und zu günstigeren Einkaufspreisen führen. Dazu gehört eine regelmäßige Überprüfung der Wirtschaftlichkeit des Softwareeinsatzes. Diese bildet eine der wichtigsten Säulen der Strategie der Gothe-Universität.
Campusverträge können verschiedene Nutzungsformen annehmen:
- Nutzungberechtigung
Die Universität schließt Lizenzverträge für eine bestimmte Personengruppe ab, alle Mitglieder der Personengruppe können die Lizenz kostenfrei oder günstiger installieren und nutzen.
Beispiele sind das Microsoft Campus Agreement oder der Mathworks TAH-Campusvertrag für die Nutzung von Matlab. - Bezugsberechtigung
Die Universität schließt einen Vertrag mit dem Hersteller ab, der die Angehörigen der Universität zu einem vergünstigten Erwerb des Produkts über einen vertraglich festgelegten Lieferanten berechtigt. Eine häufige Voraussetzung hierfür ist die Zahlung aus einer universitätsinternen Kostenstelle.
Beispiele sind die Statistiksoftware SPSS und IT-Hardware aus dem HRZ-Warenkorb.
Bereits vor Projektstart gab es an der Universität Campuslizenzen für verschiedene Produkte. Eine aktuelle Produktliste können Sie auf den Seiten des Teams Software am HRZ einsehen. Im Projektverlauf kamen nach Bedarfsanalyse weitere Verträge hinzu:
- PDF-XChange
Die Programm-suite erlaubt es, pdf-Dateien und Formulare zu lesen, zu erstellen, zu bearbeiten und abzusichern. Damit stellt sie einen vollwertigen Ersatz für teurere und schwieriger zu verwaltende Programme wie Adobe Acrobat Professional dar.
Warum ist Lizensierung so wichtig?
Forderungen des Herstellers
Jede Nutzung von Softwareprodukten setzt einen Vertrag zwischen der Universität und dem Hersteller voraus. Darin geregelt sind die Rechte und Pflichten vom Nutzer und Hersteller. Konkret verpflichtet sich der Nutzer (im Allgemeinen die Universität) zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen und AGBs. Der Hersteller darf einmal jährlich Informationen zur Nutzung einfordern; darunter fallen die Anzahl der gekauften Lizenzen gegenüber der Anzahl der Nutzer/Installationen an einer Organisation wie der Goethe-Universität. Der Hersteller darf zudem die gelieferten Informationen plausibilisieren durch einen Audit vor Ort. Stimmen diese Zahlen nicht überein, kann das zu Vertragsstrafen führen oder eine Überlizensierung und damit ineffektive Mittelverwendung aufdecken. Die Nutzung von Software speziell auch in wissenschaftlichen Publikationen kann Hersteller aufmerksam machen: Eine Prüfung, ob die in der Publikation genannten Institutionen eine Lizenz für das jeweilige Produkt haben, könnte eine illegale Nutzung aufdecken.
Forderungen des Gesetzgebers
Grundsätzlich sind Softwareprodukte markenrechtlich geschützte Werke, sodass die Verwendung von Software unter dem Urheberschutzgesetzt fällt. Werden Verstöße gegen die vereinbarten Nutzungsbedingungen festgestellt, können diese nicht nur vertragliche Auswirkungen haben, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie Bußgelder oder gar Gefängnisstrafen.
Lizenzbedingungen sind produktspezifisch
Ob ein Produkt oder eine Version eines Produktes an einer Lehrinstitution wie der Goethe-Universität eingesetzt werden kann und in welchem Umfang, ist von Software zu Software verschieden. Schätzungsweise sind mehrere tausende verschiedene Produkte und Versionen an der Universität im Einsatz. Um bei der Vielzahl an Produkten und Bedingungen durchzublicken braucht es eine genaue Kenntnis der Vertragsunterlagen und diese Kenntnis mehrfach und dezentral an einer Institution aufzubauen ist schlichtweg nicht effizient oder praktikabel. Deshalb macht es Sinn, die Kenntnisse an einem Ort, zum Beispiel am Hochschulrechenzentrum, zu konzentrieren und hier eine Beratung zu Lizenzen und Produkten einzurichten. Auch dies ist Ziel des Projekts SAM.
Lizenzen kurz erklärt
Zahlreiche Begriffe werden bei Thema Lizensierung ständig genutzt, aber was ist das denn alles? Hier erklären wir in kurzen Worten, welche Bezeichnungen im Projekt SAM auftauchen und was sie in diesem Rahmen bedeuten. Bitte beachten Sie, dass es hierbei um Verallgemeinerungen handelt, die spezifischen Bedingungen müssen stets aus den jeweiligen Lizenzverträgen bestimmt werden.
Dienstliche Nutzung (im Gegensatz zu privater und kommerzieller Nutzung):
Die dienstliche Nutzung ist ein Begriff, der an der Universität
verwendet wird um den dienstlichen Einsatz von Software zu kennzeichnen.
Dies umfasst
jegliche Nutzung, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit ausgeübt
wird, also fallen Lehre, Forschung und administrative Nutzung hierunter.
Vorausgesetzt wird also ein Arbeitsverhältnis mit der Universität.
Studierende fallen in der Regel nicht unter dienstliche Nutzung.
Private Nutzung:
Die private Nutzung von Software ist eine Nutzung zu persönlichen Zwecken auf persönlichen Geräten.
Kommerzielle Nutzung:
Die genaue Definition hängt vom Lizenzvertrag und Hersteller ab, aber
grob gesagt, ist die kommerzielle Nutzung, jede Nutzung von Software,
die ein Gewinnerzielungsabsicht fördert. Als Bildungsinstitution ist in
der Regel nicht von einer kommerziellen Nutzung auszugehen, weshalb die
Universität starke Vergünstigungen bei den Softwareverträgen erhält.
Teilweise können aber Auftragsforschung, Anfertigung von entlohnten
Gutachten, oder gar Nutzung von Software, die nicht direkt einen Bezug
zu Lehre oder Forschung hat, bei Herstellern schon als kommerziell
zählen.
Education-Lizenzen:
Als Bildungseinrichtung wird der Goethe-Universität die Beschaffung von
vergünstigen Lizenzen gewährt, die als edu(cation)-Lizenzen bezeichnet
werden. Deren Gebrauch ist ausschließlich zu nicht kommerziellen Zwecken
erlaubt, also zur Lehrzwecken und oft auch Forschung. Abhängig vom
Hersteller werden Lehre und Forschung in Verträgen zusammengefasst oder
aber auch getrennt behandelt und vergütet.
Dienstgeräte:
Grundsätzlich alle Geräte, die im Eigentum der Universität sind oder zu ihrer alleinigen Verfügung stehen (z. B. Leasing). Hierin eingeschlossen
sind Geräte, die von einer uni-internen Kostenstelle bezahlt wurden und
inventarisiert sind (bei Geräten über einem bestimmten Anschaffungswert
erkennbar am Inventaraufkleber).
Privatgeräte:
Geräte, die im privaten Eigentum stehen. Auf diese Geräten darf
grundsätzlich keine Software, die von der Universität beschafft worden
ist, installiert werden.
Geräte- und personenbezogene Lizenzen:
Bei einer gerätebezogenen Lizenz wird das Produkt auf einer bestimmten
Hardware installiert und lizensiert und alle Personen, die Zugriff auf
das Gerät haben, können die Software einsetzen. Dieses Modell kommt
häufig in Poolräumen und an Messgeräten zum Einsatz. Die
personenbezogene Lizenz ermöglicht es spezifischen Nutzern, das Produkt
an jedem Gerät einzusetzen, auf das sie Zugriff haben.
Einzelplatz- und Netzwerk- (/ Concurrent-) lizenzen:
Bei einer Einzelplatzlizenz muss jedes Gerät oder Nutzer einzeln lizensiert sein. Die Concurrent- oder Netzwerklizenz erlaubt
die Installation auf beliebig vielen Geräten oder die Nutzung durch
beliebige Nutzer, solange nur eine festgelegte Anzahl an Geräten oder
Nutzer gleichzeitig das Produkt nutzt. Technisch wird das gelöst, indem
Geräte sich bei einem Lizenzserver melden müssen, sobald das Programm
geöffnet wird. Der Lizenzserver "erlaubt" die Benutzung nur so lange,
bis seine Lizenzanzahl aufgebraucht ist. Danach muss ein neues Gerät auf
eine freiwerdende concurrent-Lizenz - also auf das Beenden des
Programms auf einem anderen Gerät - warten.
Der Blog zur Seite
Die Arbeit des SAM-Teams: Welche Software lohnt als Campusvertrag?
Im Rahmen des SAM-Projekts hat das SAM-Team bestehend aus Vertreter*innen der Fachbereiche, des HRZ und der Universitätsbibliothek seine Arbeit aufgenommen. Als erste Aufgabe haben die Teammitglieder eine Bedarfsabfrage in den Organisationseinheiten gestartet, die die Bedürfnisse der Nutzer*innen aufzeigen soll. Welche Softwareprodukte sind an der Goethe-Universität im Einsatz, welche zusätzlichen Produkte werden benötigt?
Aus den hierbei gewonnenen Daten wurden drei Kandidaten identifiziert, die von den Nutzer*innen häufig angefragt werden und noch nicht durch bereits bestehende Angebote abgedeckt werden. Doch lohnt sich der Abschluss eines Campusvertrag wirklich?
Im nächsten Schritt werden kaufmännische und technische Daten erhoben, die den derzeitigen Einsatz der Produkte aufzeigen werden. Zusammen mit den Wünschen über den zukünftigen Einsatz kann nun abgeschätzt werden, wie viele Lizenzen benötigt werden und was die Universität bisher dafür bezahlt hat. Nachdem ein Angebot bei den Herstellern eingeholt wird, kann eine Entscheidungsvorlage erstellt werden, die genau aufzeigt, ob ein Campusvertrag sich monetär aber auch organisatorisch lohnen würde.
Das SAM-Team trifft sich regelmäßig in Videokonferenzen, um gemeinsam an den Projektthemen zu arbeiten, aber auch um den gegenseitigen Austausch zwischen den Organisationseinheiten zu fördern.Neuigkeiten
Die Arbeiten an der SAM-Info-Homepage beginnen
Die Info-Homepage des Projekts SAM - Software Asset Management befindet sich im Aufbau. Zukünftig werden hier Informationen rund um Lizensierung, Projekt und Fortschritte zu finden sein.
Kurz vor dem offiziellen Start des Projekts SAM - Software Asset Management beginnen die Arbeiten an der zugehörigen Homepage des Projekts. Hier sollen Informationen zu den Projektzielen, dem Ablauf und generell zum Thema Softwarelizensierung aufbereitet werden. Die Webseite soll über aktuelle Entwicklungen aus dem Projekt informieren.
Darüber hinaus ist an dieser Stelle geplant, dass Fragen, die während des Projekts aufkommen und beantwortet werden, einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können. In Zeiten zunehmender Komplexität im Bereich der Lizensierung und und immer umfangreicher werdenden Nutzungsbedingungen wollen wir hier Klarheit schaffen.
Besuchen Sie unsere Info-Seite und bleiben Sie über den aktuellen Stand des Projekts informiert.