Der Austauschprozess wird sich in
mehreren Phasen über das gesamte Jahr 2025 erstrecken und betrifft
alle internen, sowie externen Mitarbeitende und Studierende der Goethe-Universität.
Um uns den Ablauf zu erleichtern, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. In der
ersten Phase können Mitarbeitende und Studierende
schon jetzt vor Ort im Goethe-Card-Service Ihre Karte austauschen. Dies bietet sich insbesondere für Personen am Campus Westend an als Alternative zum Versand, den wir erst später vornehmen werden.
Die Schließberechtigungen auf der Karte übernehmen wir sofort, bitte berücksichtigen Sie aber, dass es nach der Erstellung der neuen Karte bis zu 20 Min. dauern kann bis diese wieder funktionieren. Guthaben kann nur vor Ort auf die neue Karte übertragen werden. Dies nimmt nur einige Minuten in Anspruch. Dafür bieten wir ab dem 11. März bis auf weiteres einen zusätzlichen Service im Goethe Card-Container, Dienstag und Donnerstag Nachmittag von 13-16 Uhr an.
Diese gelten bis zum 18.12.25!
Ab dem kommenden Jahr 2026 gelten wieder die regulären Öffnungszeiten.
Mo. und Mi.: 13 - 16 Uhr
Di. und Do.: 9 - 12 Uhr
Freitag: geschlossen
Über die weiteren Phasen des Austauschprozess werden wir Sie zeitnah informieren.Insgesamt werden wir im Laufe des Jahres
ca. 25.000 Karten austauschen,
vor Ort, per Post und Hauspost.Wichtig für den Versand der Karten:Studierende: Bitte prüfen oder aktualisieren Sie Ihre Adresse selbständig über
Goethe Campus, falls diese nicht korrekt ist.
https://www.goethe-campus.uni-frankfurt.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces(Anmeldung mit HRZ Login und Passwort)
Interne Mitarbeitende: Prüfen bitte zeitnahe über die
Selbstauskunft des Kartenservice Ihre
Privatadresse. Wenn diese nicht (mehr) korrekt ist, wenden Sie sich umgehend an die
Personalabteilung und lassen Sie Ihre Adresse korrigieren. Das HRZ kann Ihre Adresse nicht ändern!
https://kartenservice.uni-frankfurt.de/mitarbeitercard/login (Anmeldung mit HRZ Login und Passwort)
Externe Mitarbeitende: Die neue Karte wird
ausschließlich mit der Hauspost an den im System hinterlegten Antragsteller gesendet. Prüfen Sie bitte ob Ihr Antragsteller noch an der Universität tätig und für Sie zuständig ist. Falls nicht, klären Sie die Zuständigkeit bitte mit dem Dekanat oder Fachbereich. Das HRZ kann auch hier keinerlei Auskunft über die Zuständigkeiten geben.