ZoomX - Datenschutz und Informationssicherheit

ZoomX GU Standard Videokonferenz System

Nutzung des ZoomX-Diensts an der Goethe-Universität Frankfurt

Diese Regelung gilt für alle Angehörigen der Goethe-Universität Frankfurt. Sie regelt die Nutzung des Zoom-Diensts. Ordnungen und Satzungen der Goethe-Universität, insbesondere die IT-Sicherheitsordnung, IT-Sicherheitsrichtlinie und die IuK-Nutzungsordnung[1], werden durch diese Regelung nicht berührt.

Der Videodienst Zoom ist ein weltweit verbreitetes Tool für virtuelle Konferenzen und online Meetings. Der Cloud-Dienst unterstützt dabei unterschiedliche Nutzungsszenarien – von virtueller Teamarbeit über Online-Präsentationen bis zu Online-Lehrveranstaltungen.

[1] Allgemeine Nutzungsordnung für die Informationsverarbeitungs- und Kommunikationsinfrastruktur der Goethe-Universität Frankfurt.

Datenschutzregelung zu ZoomX

Zur Nutzung des ZoomX-Diensts sind folgende Regeln der Goethe-Universität zu beachten:

  • Aufgrund neuer Entwicklungen, wie dem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und erweiterte Konfigurationsmöglichkeiten von ZoomX wurde universitätsintern die erweiterte Nutzung von ZoomX in den Bereichen Forschung, Third Mission und Administration erneut geprüft, der Bereich Risk & Compliance ist dabei zu einem positiven Ergebnis gekommen.
  • ZoomX kann ab sofort (19.02.2024) in allen Bereichen der Goethe-Universität: Forschung, Lehre, Third Mission und Administration als Videokonferenz System eingesetzt werden.
  • ZoomX wird außerdem verplichtendes Videokonferenz System für die Zentralverwaltung.
  • Da ZoomX flächendeckend an der Goethe-Universität verwendet werden kann, ist die Beschaffung von Einzelizenzen damit nicht mehr erforderlich.
  • ZoomX wird damit zum Standard Videokonferenz System der Goethe-Universität.
  • Zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben gehört die Deaktivierung des Team-Chats, weil hier Daten an Externe übertragen werden können.
  • Bei Videokonferenzen mit vertraulichen oder besonders sensiblen Inhalten ist der/die Organisator*in (Host des Meetings) dazu verplichtet, die Ende-zu-Ende Verschlüsselung zu aktivieren und allen Teilnehmenden sind dazu angehalten die Zoom App nutzen.
  • Der Zugriff auf Zoom Webkonferenzen muss durch Schutzvorkehrungen wie PIN, Warteraumfreigabe, geheime Raum-ID usw. abgesichert werden.
  • Unautorisierte Offenlegung der PINs muss, soweit möglich, vermieden werden. Die Kommunikation der PINs muss per E-Mail oder andere sichere Wege erfolgen.
  • Soweit möglich müssen alle möglichen Tracking- bzw. Überwachungsoptionen von Videokonferenzen deaktiviert werden.
  • Die Authentisierung über Google und Facebook ist nicht erlaubt und darf nicht genutzt werden.
  • Zur Aufzeichnung einer Vorlesung muss die explizite Einwilligung der Teilnehmenden eingeholt werden.

Informationsquellen

Kontakt

ZoomX Support

E-Mail: zoom-support@uni-frankfurt.de