Upload Corona Impfzertifikat

Upload Impfzertifikat Mitarbeitende

Aktuelles zum Impfupload Tool

  • Die Goethe-Universität ist im Wintersemester 2022/23 wieder in den Präsenzbetrieb zurückgekehrt. 
  • Besondere Regelung für das Universitätsklinikum: Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetze (§ 20a IfSG) gilt am Klinikum der Goethe-Universität die einrichtungsbezogene Impfpflicht.
  • Zur rechtskonformen Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist es nötig, dass Sie Ihren COVID-Impfstatus über Ihre Goethe-Card dokumentieren, das heißt Ihre - gemäß den derzeit geltenden Kriterien – aktuell gültigen Zertifikate (erneut) über das HRZ-Tool hochladen und Ihre Goethe-Card anschließend validieren.
  • Für den Fall, dass Sie keine oder unvollständige Nachweise hochladen, werden Sie gemäß derzeitiger Rechtslage an das Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt gemeldet. Dieses wird dann ggf. auf Sie zukommen.

Stand: 07.11.2022

  • Seit dem 25.02.2022 werden nur noch Impfzertifikate beim Impfupload Tool akzeptiert, keine Genesenenzertifikate mehr, weil diese eine zu kurze Laufzeit haben.
  • Nach mindestens zwei Impfungen gelten Sie als vollständig geimpft. Dieser Status verfällt innerhalb Deutschlands nicht, aus diesem Grund gibt es beim Impfmerkmal den Eintrag "unbefristet gültig" (31.12.9999).
  • In Sachen Datenschutz gilt: Wir speichern wie bisher nur das Impfmerkmal mit einem entsprechenden finalen Datum.

Wer kann alles ein digitales Impfzertifikat zu Covid-19 hochladen?

Die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gilt neben den Studierenden auch für alle Mitarbeitenden an der Goethe-Universität. Wir möchten Ihnen den Nachweis hierzu im Universitätsalltag erleichtern. Sie haben deshalb als Interne und Externe Mitarbeitende die Option, Ihr Covid-19 Impfzertifikat über das Selfservice Portal des HRZ Identity Managements hochzuladen. 


HINWEIS: Tagesaktuelle Tests müssen immer vorgezeigt werden. Sie lassen sich nicht über das Selfservice Portal abbilden.

Welche Voraussetzungen gibt es für den Upload des digitalen Impfzertifikats?

Alle Unterlagen müssen gültig und auf Sie ausgestellt sein:

  • HRZ-Account
  • Goethe-Card
  • Digitales Covid-Zertifikat der EU für Geimpfte

WICHTG: Es zählt nur das letzte Zertifikat der Impfreihe. Sind z.B. zwei Impfungen notwendig, so wird nur das Impfzertifikat 3 von 3 akzeptiert.

Wie erhalte ich Zugang zum Upload Portal?

Über den untenstehenden Link oder die "Upload Impfzertifikat"-Box rechts erhalten Sie Zugang zum Selfservice Portal des HRZ Identity Managements. Bitte melden Sie sich dort mit Ihrem HRZ-Account (Login und Passwort) an.

Wie muss ich beim Upload vorgehen?

Hier finden Sie eine Anleitung zum Upload Ihres Covid-Impfzertifikats - ganz gleich, ob über Ihren Laptop, Ihr Tablet oder Smartphone. Außerdem haben wir zusätzliche Hinweise, worauf Sie beim Upload Ihres digitalen Covid-Impfzertifikats z. B. beim QR-Code achten sollten.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Erfahren Sie über den untenstehenden Link mehr über den Datenschutz beim Upload eines Covid-Impfzertifikats.