Alle Unterlagen müssen gültig und auf Sie ausgestellt sein:
WICHTG: Es zählt nur das letzte Zertifikat der Impfreihe. Sind z.B. zwei Impfungen notwendig, so wird nur das Impfzertifikat 2 von 2 akzeptiert.
Um einen QR Code möglichst gut erkennen zu können, sollten Sie folgende Dinge beachten:
Die Webseite des Selfservice Portals passt sich dem jeweiligen Gerät und der Größe des Fensters/Monitors an. Je nachdem wie groß das geöffnete Fenster ist, wird das Menü automatisch ein- bzw. ausgeblendet. Durch einen Klick auf das 3-Balken-Symbol, können Sie das Menü jederzeit auf oder zu klappen.
HINWEIS: Bei Smartphones befindet sich die Willkommen-Leiste und damit auch der Menü-Button auf der Unterseite des Bildschirms. Dies kann dazu führen, dass die Leiste hinter der Adresszeile des Browsers verschwindet. In diesem Fall einfach auf die Webseite tippen oder leicht nach oben wischen, und Sie sehen die Willkommen-Leiste wieder.
Rufen Sie bitte im Menü den Punkt „Impfzertifikat hochladen“ auf, um auf die entsprechende Seite zu kommen.
Durch einen Klick auf den Button „Bild hochladen“ öffnet sich wie gewohnt ein Fenster zur Auswahl eines Fotos. Navigieren Sie hierzu einfach in den Ordner, in welchem das Bild des QR Code liegt, wählen Sie es aus und klicken Sie auf „Öffnen“. Der QR Code wird nun ausgewählt und geprüft. Kann der QR Code nicht gelesen werden oder stimmen die Daten nicht mit Ihren Daten überein, verwenden Sie bitte ein anderes Foto.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, ein Foto per Drag&Drop einfach in das Feld „Bild hier ablegen“ hineinzuziehen und dort zu platzieren. Sobald Sie das Foto abgelegt haben, wird dieses ebenfalls verarbeitet.
Wurde der QR Code Ihres digitalen Covid-Impfzertifikats erfolgreich akzeptiert, können Sie Ihre Goethe-Card validieren und bekommen so das Impfmerkmal auf die Karte validiert Smybol "Haus mit GU-Logo".
Wenn Sie Ihr Smartphone oder Tablet dafür verwenden, öffnet sich beim Klick auf den Button „Bild hochladen“ ein Menü, bei dem Sie folgende Auswahlmöglichkeiten haben (die Bezeichnungen können je nach Smartphone Version des Betriebssystems variieren:
Natürlich haben Sie auch jederzeit die Möglichkeit, das Impfmerkmal wieder zu entfernen. Ist Ihr Impfmerkmal bereits gesetzt, so finden Sie an der Stelle des Buttons „Bild hochladen“ jetzt den Button „Impfmerkmal entfernen“. Durch einen Klick wird das Merkmal aus dem System gelöscht. Sie müssen nun nur noch Ihre Goethe-Card validieren, damit das Merkmal auf der Karte entfernt wird.
Wenn Sie Probleme beim Upload Ihres digitales Covid-Impfzertifikats über das Selfservice Portal haben und die Information „Aktion fehlgeschlagen“ erhalten, wiederholen Sie den Vorgang bitte und achten Sie auf die Tipps zur richtigen Verwendung des QR-Codes im 2. Punkt dieser Anleitung.
Das Impfsymbol auf der Goethe-Card wurde um eine Gültigkeit der Form MM/JJ ergänzt. Damit ist die Gültigkeit der Goethe-Card jetzt unabhängig von der Laufzeit des Impfmerkmals. Als Beispiel hier die Angaben bei einem Studierendenausweis mit Haus und GU-Symbol inklusive Datum.
Interne Mitarbeitende
Interne Mitarbeitende können wieder tagesaktuell für maximal 1 Jahr Ihre Goethe-Card validieren. Zum Beispiel mit dem Aufdruck: Gültig vom 1. Januar 2022 bis 31. Januar 2023.
Externe Mitarbeitende
Externe Mitarbeitende können wieder maximal bis zum 31. Januar des folgenden Jahres Ihre Goethe-Card validieren. Zum Beispiel mit dem Aufdruck: 1. Februar 2022 bis 31. Januar 2023.
Interne und Externe Mitarbeitende
Außerdem wird die Laufzeit des Impfsymbols bei allen Mitarbeitenden, die das Impfzertifikat hochgeladen haben, nun unter dem Symbol "Haus mit GU-Logo", das heißt, mit MM/JJ auf der Goethe-Card angezeigt: 05/22.
HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass Informationen über die weitere Laufzeit des Impfsymbols, bei Mitarbeitenden (Stichtag: 31.05.2022), bzw. die Booster Impfungen, uns noch nicht bekannt sind. Ändern sich während des Zeitraums der Gültigkeit des aufgedruckten Impfsymbols auf der Goethe-Card die gesetzlichen Vorgaben zur Laufzeit und Zertifikatsgültigkeit, werden wir Sie darüber informieren.
Stand: 31.01.2022