Die Goethe-Universität Frankfurt ist zum 01.05.2025 erneut dem Bundesvertrag für das Microsoft Enrollment for Education Solution (EES) beigetreten. Dieser Beitritt wird im Folgenden vereinfacht als Microsoft Campus Agreement oder synonym Microsoft -Campusvertrag bezeichnet. Der neue Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30.04.2030
Das sogenannte Microsoft Campus Agreement ist ein Rahmenvertrag, aus dem die Goethe-Universität alle Geräte in ihrem Eigentum und Inventar mit einem Windows-Betriebssystem und einer Microsoft Office 365-Installation versorgen kann. Darüber hinaus stehen einige Zusatzprodukte zur Verfügung, die die Versorgung der Geräte mit weiteren Microsoft-Diensten ermöglichen (siehe Auflistung unten).
Das Angebot des Microsoft Campus Agreement umfasst nicht alle Produkte der Firma Microsoft. Allgemein verfügbar sind nur die folgenden Produkte:
Die jeweils aktuellen Produktbestimmungen zum Microsoft Campus Agreement (EES) finden Sie unter folgendem Link:
https://www.microsoft.com/de-de/aktionen/hochschulrahmenvertrag
Mit dem Microsoft Campus Agreement 4.0 kommt Microsoft Office 365. Nähere Informationen hier:
Lizenzen aus dem Microsoft-Campusvertrag sind grundsätzlich Upgradelizenzen; das heißt, dass für den Einsatz von Produkten aus dem Campusvertrag eine bestehende qualifizierende Betriebssystem-Lizenz vorliegen muss, auf die ein Windows Upgrade aufgespielt werden kann. Das Upgrade erfolgt auf die Version Microsoft Windows Education; eine höherwertige Business-Variante des Produktes Microsoft Windows.
Kaufen Sie keine dienstlichen PCs oder Laptops ohne vorinstalliertes Windows ("Ohne Betriebssystem"), wenn Sie darauf Microsoft Windows Education aus dem Microsoft-Campusvertrag nutzen möchten.Zu den qualifizierenden Betriebssystemen zählen:
Zu den nicht qualifizierenden Betriebssystemen zählen:
Grundsätzlich gelten immer die produkt- und programmspezifischen End User License Agreements (EULA)
Für die Aktivierung von Microsoft Windows bietet das HRZ einen sog. KMS-Server an (Key Management Service, dt. Schlüsselverwaltungsdienst).
Eine kurze Erläuterung der Begrifflichkeiten:
Der KMS-Dienst ist auf die IP-Bereiche der am Microsoft Campus Agreement teilnehmenden Einrichtungen der Goethe-Universität beschränkt. Ein Zugriff auf den Dienst aus dem allgemeinen Universitäts-WLAN und -VPN ist nicht möglich.
Damit eine KMS- oder MAK-Aktivierung funktioniert, muss zur Installation ein Datenträger/Image aus einem Volumenlizenzprogramm (Microsoft Campus Agreement oder Microsoft Select Plus) verwendet werden. Windows-Images, die als VL-Build gekennzeichnet sind, haben einen KMS-Client-Schlüssel bereits eingetragen. Diese Images sind sowohl für KMS- als auch für MAK-Aktivierung geeignet.
Das HRZ bietet Datenträger-Images für verfügbare Microsoft-Produkte zum Download an. Der Download ist nur aus dem Universitätsnetz möglich. Die Verteilung der Downloads an nicht bezugsberechtigte Personen ist untersagt. Es gelten weiterhin die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Software.
Zum Download-Bereich:
https://software.rz.uni-frankfurt.de
Sollten Sie weitere Produkte benötigen, die nicht im Download-Bereich zu finden sind, kontaktieren Sie uns bitte über die bereitgestellten Kontaktinformationen.
Der in den VL-Build-Images eingetragene KMS-Client-Schlüssel veranlasst Windows dazu, eine Aktivierung über einen KMS-Server zu versuchen. Den KMS-Server findet die Software normalerweise automatisch über das DNS. Dies ist an der Goethe-Universität Frankfurt am Main nur bei Clients möglich, die Mitglied einer Active Directory Domäne sind (z.B. in den vom HRZ betreuten SLA-Bereichen). Bei Clients außerhalb dieser Bereiche muss eine Aktivierung in aller Regel manuell erfolgen. Das Verfahren wird unter „Manuelle KMS-Aktivierung“ beschrieben.
KMS-aktivierte Produkte sind für 180 Tage aktiviert. Einmal pro Woche kontaktieren sie den KMS-Server, um die verbleibende Zeit wieder auf 180 Tage zu setzen. Sollte der Computer den KMS-Server länger als 180 Tage nicht erreichen können (z.B. weil er sich zwischenzeitlich außerhalb der freigegebenen IP-Adressbereiche befunden hat oder er länger als 180 Tage ausgeschaltet war), verbleiben nach Ablauf dieser Zeit noch 30 Tage Zeit, in denen eine Warnmeldung erscheint. In dieser Zeit muss die Verbindung zum KMS-Server wieder ermöglicht werden.
Der KMS-Server der Goethe-Universität Frankfurt am Main ist über den Alias zu erreichen: kms.server.uni-frankfurt.de
Der Dienst ist auf die IP-Bereiche der am Microsoft Campus Agreement teilnehmenden Einrichtungen der Goethe-Universität Frankfurt am Main beschränkt. Ein Zugriff aus dem allgemeinen Universitäts-WLAN und -VPN ist nicht möglich. Der KMS-Dienst hört standardmäßig auf TCP Port 1688. Der Server ist aus den freigegebenen Universitäts-Netzen pingbar.
Die folgenden Produkte können aktuell mit dem KMS-Server aktiviert werden:
Für Software, die nicht per KMS-Server aktiviert werden kann oder für Geräte, die für den Einsatz von KMS nicht geeignet sind, z. B. Laptops, die sich längere Zeit außerhalb des Universitätsnetzes befinden, gibt es in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit der manuellen MAK-Aktivierung, s.o. Damit die Goethe-Universität aber im Audit-Fall die korrekte Verwendung der Lizenzen aus dem Campusvertrag nachweisen kann, ist die Aktivierung über KMS der Standard.
M365-Lizenzen sind grundsätzlich CAL-äquivalent. Mit einer M365-Lizenz können Sie den Zugriff auf folgende Dienste lizenzieren (sofern vorhanden):
Nicht enthalten sind
Ebenfalls nicht enthalten sind die Lizenzen für Windows Server selbst; diese müssen wie die RDS-CALs bei Bedarf aus dem Microsoft-Select-Programm über unseren Lieferanten Asknet nachgekauft werden.
Die folgenden Einrichtungen gehören zur Goethe-Universität Frankfurt am Main und sind daher bezugsberechtigt:
Die folgenden Einrichtungen sind Tochtergesellschaften der Goethe-Universität Frankfurt am Main, sind dem Microsoft Campus Agreement beigetreten und daher ebenfalls bezugsberechtigt:
Mitarbeitende teilnehmender Einrichtungen der Goethe-Universität Frankfurt am Main können die beschriebenen Leistungen ohne weitere Kosten nutzen.