Microsoft Windows und das Microsoft Campus Agreement

Office 365 Image

Microsoft Campus Agreement 4.0

Die Goethe-Universität Frankfurt ist zum 01.05.2025 erneut dem Bundesvertrag für das Microsoft Enrollment for Education Solution (EES) beigetreten. Dieser Beitritt wird im Folgenden vereinfacht als Microsoft Campus Agreement oder synonym Microsoft -Campusvertrag bezeichnet. Der neue Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30.04.2030

Das sogenannte Microsoft Campus Agreement ist ein Rahmenvertrag, aus dem die Goethe-Universität alle Geräte in ihrem Eigentum und Inventar mit einem Windows-Betriebssystem und einer Microsoft Office 365-Installation versorgen kann. Darüber hinaus stehen einige Zusatzprodukte zur Verfügung, die die Versorgung der Geräte mit weiteren Microsoft-Diensten ermöglichen (siehe Auflistung unten).


Produkte für die dienstliche Verwendung:

Das Angebot des Microsoft Campus Agreement umfasst nicht alle Produkte der Firma Microsoft. Allgemein verfügbar sind nur die folgenden Produkte:

Lizenzbestimmungen

Die jeweils aktuellen Produktbestimmungen zum Microsoft Campus Agreement (EES) finden Sie unter folgendem Link:

https://www.microsoft.com/de-de/aktionen/hochschulrahmenvertrag

Microsoft Office 365

Mit dem Microsoft Campus Agreement 4.0 kommt Microsoft Office 365. Nähere Informationen hier:

https://www.rz.uni-frankfurt.de/m365

Microsoft Windows Education

Lizenzen aus dem Microsoft-Campusvertrag sind grundsätzlich Upgradelizenzen; das heißt, dass für den Einsatz von Produkten aus dem Campusvertrag eine bestehende qualifizierende Betriebssystem-Lizenz vorliegen muss, auf die ein Windows Upgrade aufgespielt werden kann. Das Upgrade erfolgt auf die Version Microsoft Windows Education; eine höherwertige Business-Variante des Produktes Microsoft Windows.

Kaufen Sie keine dienstlichen PCs oder Laptops ohne vorinstalliertes Windows ("Ohne Betriebssystem"), wenn Sie darauf Microsoft Windows Education aus dem Microsoft-Campusvertrag nutzen möchten.


Upgradeberechtigt sind alle Geräte im Eigentum und Inventar der Goethe-Universität, sofern eine Windows-Basislizenz vorhanden ist. Eine qualifizierende Betriebssystem-Lizenz erhalten Sie am Einfachsten durch die Beschaffung eines Rechners mit vorinstalliertem Windows von einem OEM-Hersteller. Die OEM-Lizenz muss mit jedem Gerät neu erworben werden. Beim Kauf neuer Hardware empfiehlt das HRZ deshalb dringend, eine Windows-OEM-Lizenz mit dem Gerät zu erwerben. Dies ist bei allen PC-Systemen und Notebooks aus dem HRZ-Warenkorb standardmäßig der Fall.


Zu den qualifizierenden Betriebssystemen zählen:


  • Windows 11 (32-Bit oder 64-Bit, alle Editionen)
  • Windows 10 (32-Bit oder 64-Bit, alle Editionen)
  • Windows 8/8.1 (32-Bit oder 64-Bit, alle Editionen)
  • macOS gilt nur als qualifizierendes Betriebssystem, wenn es durch Windows ersetzt wird, nicht bei einer Parallelinstallation

Zu den nicht qualifizierenden Betriebssystemen zählen:

  • Linux, UNIX, etc.

Grundsätzlich gelten immer die produkt- und programmspezifischen End User License Agreements (EULA)

Aktivierung vom Microsoft Windows Education

  • Automatische KMS-Aktivierung
    Clients in einer der vom HRZ betreuten Active Directory-Domänen aktivieren Windows automatisch, sofern sie vom HRZ installiert wurden. Dies umfasst alle SLA-Fachbereiche und -Institutionen.
  • Manuelle KMS-Aktivierung
    Clients, auf die die oben genannte Beschreibung nicht zutrifft, müssen in aller Regel manuell aktiviert werden. Eine entsprechende Anleitung zur manuellen Windows- und Office-Aktivierung finden Sie hier.
  • Manuelle MAK-Aktivierung
    Clients, die aus bestimmten Gründen nicht per KMS aktiviert werden können (z. B. Laptops, die sich längere Zeit außerhalb des Universitätsnetzes befinden), können in begründeten Einzelfällen mittels eines sog. MAK-Schlüssels aktiviert werden. Ein Zusenden des MAK-Schlüssels per E-Mail o.ä. ist nicht möglich. Geräte können nur vor Ort aktiviert werden. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an das nächstgelegene IT-Service-Center des HRZs.

KMS- und MAK-Aktivierung:

Für die Aktivierung von Microsoft Windows bietet das HRZ einen sog. KMS-Server an (Key Management Service, dt. Schlüsselverwaltungsdienst).

Eine kurze Erläuterung der Begrifflichkeiten:

  • Key Management Service (KMS): Schlüsselverwaltungsdienst; ein Aktivierungsserver innerhalb der Universität.
  • Multiple Activation Key (MAK): Mehrfachaktivierungsschlüssel; ein Lizenzschlüssel, der eine definierte Anzahl von Geräten direkt bei Microsoft aktiviert.

Der KMS-Dienst ist auf die IP-Bereiche der am Microsoft Campus Agreement teilnehmenden Einrichtungen der Goethe-Universität beschränkt. Ein Zugriff auf den Dienst aus dem allgemeinen Universitäts-WLAN und -VPN ist nicht möglich. 

Damit eine KMS- oder MAK-Aktivierung funktioniert, muss zur Installation ein Datenträger/Image aus einem Volumenlizenzprogramm (Microsoft Campus Agreement oder Microsoft Select Plus) verwendet werden. Windows-Images, die als VL-Build gekennzeichnet sind, haben einen KMS-Client-Schlüssel bereits eingetragen. Diese Images sind sowohl für KMS- als auch für MAK-Aktivierung geeignet.


Downloads

Das HRZ bietet Datenträger-Images für verfügbare Microsoft-Produkte zum Download an. Der Download ist nur aus dem Universitätsnetz möglich. Die Verteilung der Downloads an nicht bezugsberechtigte Personen ist untersagt. Es gelten weiterhin die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Software. 

Zum Download-Bereich:

https://software.rz.uni-frankfurt.de

Sollten Sie weitere Produkte benötigen, die nicht im Download-Bereich zu finden sind, kontaktieren Sie uns bitte über die bereitgestellten Kontaktinformationen.

KMS-Aktivierung

Der in den VL-Build-Images eingetragene KMS-Client-Schlüssel veranlasst Windows dazu, eine Aktivierung über einen KMS-Server zu versuchen. Den KMS-Server findet die Software normalerweise automatisch über das DNS. Dies ist an der Goethe-Universität Frankfurt am Main nur bei Clients möglich, die Mitglied einer Active Directory Domäne sind (z.B. in den vom HRZ betreuten SLA-Bereichen). Bei Clients außerhalb dieser Bereiche muss eine Aktivierung in aller Regel manuell erfolgen. Das Verfahren wird unter „Manuelle KMS-Aktivierung“ beschrieben.

KMS-aktivierte Produkte sind für 180 Tage aktiviert. Einmal pro Woche kontaktieren sie den KMS-Server, um die verbleibende Zeit wieder auf 180 Tage zu setzen. Sollte der Computer den KMS-Server länger als 180 Tage nicht erreichen können (z.B. weil er sich zwischenzeitlich außerhalb der freigegebenen IP-Adressbereiche befunden hat oder er länger als 180 Tage ausgeschaltet war), verbleiben nach Ablauf dieser Zeit noch 30 Tage Zeit, in denen eine Warnmeldung erscheint. In dieser Zeit muss die Verbindung zum KMS-Server wieder ermöglicht werden.

KMS-Server

Der KMS-Server der Goethe-Universität Frankfurt am Main ist über den Alias zu erreichen: kms.server.uni-frankfurt.de

Der Dienst ist auf die IP-Bereiche der am Microsoft Campus Agreement teilnehmenden Einrichtungen der Goethe-Universität Frankfurt am Main beschränkt. Ein Zugriff aus dem allgemeinen Universitäts-WLAN und -VPN ist nicht möglich. Der KMS-Dienst hört standardmäßig auf TCP Port 1688. Der Server ist aus den freigegebenen Universitäts-Netzen pingbar.

Die folgenden Produkte können aktuell mit dem KMS-Server aktiviert werden:

  • Windows 11 Education
  • Windows 10 Education
  • Office 2024 Professional Plus LTSC
  • Office 2021 Professional Plus
  • Office 2019 Professional Plus
  • Office 2016 Professional Plus

Für Software, die nicht per KMS-Server aktiviert werden kann oder für Geräte, die für den Einsatz von KMS nicht geeignet sind, z. B. Laptops, die sich längere Zeit außerhalb des Universitätsnetzes befinden, gibt es in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit der manuellen MAK-Aktivierung, s.o. Damit die Goethe-Universität aber im Audit-Fall die korrekte Verwendung der Lizenzen aus dem Campusvertrag nachweisen kann, ist die Aktivierung über KMS der Standard.

Microsoft Core CAL Suite (Client Access Licenses)

M365-Lizenzen sind grundsätzlich CAL-äquivalent. Mit einer M365-Lizenz können Sie den Zugriff auf folgende Dienste lizenzieren (sofern vorhanden):

  • Windows Server
  • Exchange Server
  • SharePoint Server
  • Skype Server


Nicht enthalten sind 

  • Remote Desktop Services (RDS)-CALs
  • SQL Server-CALs

Ebenfalls nicht enthalten sind die Lizenzen für Windows Server selbst; diese müssen wie die RDS-CALs bei Bedarf aus dem Microsoft-Select-Programm über unseren Lieferanten Asknet nachgekauft werden.

Welche Bereiche der Goethe-Universität nehmen am Microsoft Campus Agreement teil?

  • Grundsätzlich nehmen alle 16 Fachbereiche, sowie die zentralen Einrichtungen wie Verwaltung, Universitätsbibliothek und Hochschulrechenzentrum am Vertrag teil. 
  • Mitarbeitende anderer Einrichtungen und Institutionen erfragen die Teilnahme am Microsoft Campus Agreement bitte bei ihrer*m zuständigen DV-Koordinator*in.

Die folgenden Einrichtungen gehören zur Goethe-Universität Frankfurt am Main und sind daher bezugsberechtigt:

  • Center for Biomolecular Magnetic Resonance
  • Center for Membrane Proteomics
  • Center for Scientific Computing
  • Cornelia Goethe Centrum
  • Excellence Cluster Cardio-Pulmonary System (ECCPS)
  • Forschungszentrum Historische Geisteswissenschaften
  • Frankfurt MathFinance Institute
  • GRADE- Goethe Graduate Academy
  • Graduate School of Economics, Finance, and Management
  • Institut für Religions-philosophische Forschung
  • Internationales Studien- und Sprachenzentrum
  • Institut für Währungs- und Finanzstabilität
  • Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur
  • lnterdisciplinary Center for Neuroseiences Frankfurt
  • Interdisziplinäres Zentrum für Ostasienstudien
  • International Center for lnsurance Regulation
  • Macromolecular Complexes- Cluster of Excellence Frankfurt (CEF-MC)
  • Normative Orders
  • Stern Gerlach Zentrum
  • Sustainable Architecture for Finance in Europe (SAFE)
  • Wilhelm Merton Zentrum für Europäische Integration und Internationale Wirtschaftsordnung
  • Zentrum für Arzneimittelforschung, Entwicklung und Sicherheit
  • Zentrum für biomolekulare magnetische Resonanzspektroskopie
  • Zentrum für Interdisziplinäre Afrikaforschung
  • Zentrum für Nordamerikaforschung

Die folgenden Einrichtungen sind Tochtergesellschaften der Goethe-Universität Frankfurt am Main, sind dem Microsoft Campus Agreement beigetreten und daher ebenfalls bezugsberechtigt:

  • Goethe Business School
  • lnnovectis GmbH
  • Carolinum Zahnärztliches Universitäts-Institut gGmbH

Mitarbeitende teilnehmender Einrichtungen der Goethe-Universität Frankfurt am Main können die beschriebenen Leistungen ohne weitere Kosten nutzen.

Hinweis zur Installation 

Software@RZ kann keine Installationen vornehmen. Für Hilfe bei der Installation wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen IT-Support.

Sollten Sie in einem SLA-Bereich sein, der vom HRZ direkt betreut wird, finden Sie die jeweiligen Kontaktdaten hier im Kasten rechts auf der Seite: https://www.rz.uni-frankfurt.de/it-mitarbeitende

Wohin kann ich mich bei Fragen zum Microsoft Campus Agreement wenden?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Microsoft Campus Agreement, zur Installation von Windows und Office im dienstlichen Rahmen an ihre*n DV-Koordinator*in, einen der IT-Service Center oder an das Software Team im HRZ.