HRZ-Blog ​​ ​​​​​​ ​​​​ – Februar 2019

 


Das Hochschulrechenzentrum beteiligte sich aktiv an den Planungen der Sprach-, Daten- und Medientechnik des House of Labour. Das House of Labour (kurz HoL) befindet sich in der Eschersheimer Landstraße 153-159 an der Kreuzung zur Miquel-/Adickes, in unmittelbarer Nähe zum Amt für Wohnungswesen bzw. des Polizeipräsidiums. Das Gebäude wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2019 fertig gestellt und bezogen werden. Mieter neben der Goethe-Universität sind die traditionsreiche Europäische Akademie der Arbeit und die Academy of Labour.

Der Siegerentwurf des HoL findet sich unter https://ghp-architekten.de/house-of-labour der tatsächliche Baukörper wird mit - kleineren Veränderungen - so realisiert. Der Entwurf kann eine gewisse Nähe zu den Bauten auf dem Campus Westend nicht verleugnen. Die kurze Entfernung zum Campus Westend ermöglicht eine gute und flexible Anbindung an die IT-Infrastruktur der Universität. Die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner dürfen sich auf eine moderne und funktionale Arbeitsumgebung freuen.

Das House of Labour in Frankfurt am Main besteht aus zwei Säulen: der traditionsreichen Europäischen Akademie der Arbeit mit ihrem Lehrgang und den gesellschaftspolitischen Forschungsprojekten auf der einen Seite und der 2015 neu gegründeten Academy of Labour (AoL) auf der anderen Seite. Die schon seit fast 100 Jahren bestehende Europäische Akademie der Arbeit (EAdA) in der Goethe-Universität Frankfurt am Main entwickelt sich gemeinsam mit der Academy of Labour zum House of Labour. An der Academy of Labour werden die Bachelor- und Masterstudiengänge des House of Labour sowie Zertifikatsstudiengänge und Seminare angeboten. Wir gehen am House of Labour neue Wege, um die arbeitnehmerorientierte Lehre und Forschung noch besser zu verankern und ermöglichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung einen anspruchsvollen akademischen Abschluss. (Info der Academy of Labour)

Das Studium an der Europäischen Akademie der Arbeit (EAdA) richtet sich an Berufstätige mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer sich anschließenden Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren. Eine Zulassung nach nur einjähriger Berufstätigkeit ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Zum Studium kann auch zugelassen werden, wer über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt und die Aufnahmeprüfung besteht.

Zudem sollten Sie sich durch gesellschaftspolitisches Interesse und soziales Engagement auszeichnen, zum Beispiel:

  • Betriebliche Interessenvertretung in Betriebsrat, Personalrat, Jugend- und Schwerbehindertenvertretung, Tätigkeit als Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte;
  • Beschäftigung im Sozial- oder Personalbereich, in Wirtschaftsunternehmen oder öffentlichen Verwaltungen;
  • Gewerkschaftliche Funktionen – Vertrauensleute oder ehrenamtliche Funktionär/innen in Gewerkschaften;
  • Sozialpolitische Tätigkeit – Mitarbeiter/innen sozialpolitischer Verbände oder aus Selbstverwaltungen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland sind herzlich willkommen. Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an der Europäischen Akademie der Arbeit ist darüber hinaus die erfolgreiche Teilnahme an einer Auswahlprüfung.