HRZ-Blog ​​ ​​​​​​ ​​​​ – Juli 2023

 

Lizenzen Microsoft Campus Vertrag

Dienstliche PCs und Laptops mit Betriebssystem kaufen

Hier ein wichtiger Hinweis vom Software-Team aus dem HRZ. Kaufen Sie keine dienstlichen PCs oder Laptops ohne vorinstalliertes Windows ("ohne Betriebssystem"), wenn Sie darauf Microsoft Windows Education aus dem Microsoft-Campusvertrag nutzen möchten. Achten Sie stattdessen beim Einkauf darauf, dass das Gerät „mit Betriebssystem“ kommt und dies auch auf der Rechnung ausgewiesen ist. Die Rechnung entspricht dann für alle internen Belange dem Lizenznachweis.

Ein Upgrade bitte! Lizenzbedingungen im Microsoft Campusvertrag

Lizenzen aus dem Microsoft-Campusvertrag sind grundsätzlich Upgradelizenzen. Das heißt, dass für den Einsatz von Produkten aus dem Campusvertrag eine bestehende sogenannte qualifizierte Betriebssystem-Lizenz vorliegen muss, auf die ein Windows-Upgrade aufgespielt werden kann. Das Upgrade erfolgt auf die Version „Microsoft Windows Education“. Dies ist eine höherwertige Business-Variante des Produktes Microsoft Windows. Upgradeberechtigt sind alle Geräte im Eigentum und Inventar der Goethe-Universität, sofern eine Windows-Basislizenz vorhanden ist. Eine qualifizierende Betriebssystem-Lizenz erhalten Sie am Einfachsten durch die Beschaffung eines Rechners mit vorinstalliertem Windows 10 von einem OEM-Hersteller. Ersatzweise müssten Sie eine neue Windows 10 Systembuilder-Lizenz kaufen, wenn Ihr Rechner ohne Betriebssystem eingekauft wurde oder wenn Ihr Rechner vorher z. B. mit Linux ausgestattet war.

Windows-OEM-Lizenz mitbestellen

Jeder neue PC oder Laptop sollte also weiterhin mit einer Windows-OEM-Lizenz bestellt werden. Bereits erworbene OEM-Lizenzen unterliegen nach der Rechtsauffassung von Microsoft der Nutzungsdauer des Geräts. Das heißt, mit der Entsorgung des Geräts erlischt auch dessen OEM-Lizenz. Lizenzaufkleber können nicht auf andere Geräte transferiert werden. Die OEM-Lizenz muss also mit jedem Gerät neu erworben werden, beim Kauf neuer Hardware empfiehlt das HRZ deshalb dringend, eine Windows-OEM-Lizenz mit dem Gerät zu erwerben. Dies ist bei allen PC-Systemen und Notebooks aus dem HRZ-Warenkorb standardmäßig der Fall:

https://www.rz.uni-frankfurt.de/it-einkauf

Zu den qualifizierenden Betriebssystemen zählen:

  • Windows 10 (32-Bit oder 64-Bit, alle Editionen)
  • Windows 8/8.1 (32-Bit oder 64-Bit, alle Editionen)
  • Windows 7 (32-Bit oder 64-Bit, alle Editionen)
  • Windows Vista (32-Bit oder 64-Bit, alle Editionen)
  • Windows XP (32-Bit oder 64-Bit, alle Editionen)
  • Windows 2000 Professional
  • Windows NT Workstation 4.0
  • Windows 98 (inkl. SE)
Zu den nicht qualifizierenden Betriebssystemen zählen unter anderem:

  • Eingebettete Systeme (z. B. Windows Embedded 8.1 Industry Pro, Windows XP Embedded)
  • Linux, AIX, OS/2

Wichtiger Hinweis: Grundsätzlich gelten immer die produkt- und programmspezifischen End User License Agreements (EULA).

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